Angesichts der allgemein angespannten Finanzlage der öffentlichen Haushalte und aufgrund des steigenden Wettbewerbdrucks im Krankenhauswesen wird es für die Universitätskliniken immer schwerer, konkurrenzfähig zu sein. Daher gibt es viele Aktivitäten, auch durch die Beteiligung privaten Kapitals neue Ressourcen zu erschließen und gleichzeitig effizienter zu arbeiten. Das war Anlass für den Wissenschaftsrat, nicht nur die bereits bestehenden Kooperationen der Universitätsmedizin mit Unternehmen der Privatwirtschaft zu analysieren, sondern darüber hinaus auch Grundsätze für solche Partnerschaften festzulegen.
Die vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben firmiert unter dem Oberbegriff "Public Private Partnerships" (PPP). Kennzeichnend für diese Form der Zusammenarbeit ist, dass die erforderlichen Ressourcen in einen gemeinsamen Organisationszusammenhang gestellt und vorhandene Risiken entsprechend der Kompetenz der Partner angemessen verteilt werden. PPP können in der Universitätsmedizin vor allem bei der Abwicklung von Bauvorhaben ein geeignetes Instrument sein, Effizienzsteigerungen zu erzielen. Bei darüber hinausgehenden Privatisierungen kommt es zu einer weiter gehenden Verlagerung bislang öffentlich wahrgenommener Aufgaben auf private Partner.
"Man sollte bei der Diskussion über die Zukunftssicherung der Universitätsmedizin nicht immer nur an Privatisierungen denken", erklärt Professor Karl Max Einhäupl, Vorsitzender des Wissenschaftsrates. "Vielmehr müssen wir dafür sorgen, dass auch Universitätsklinika in öffentlicher Trägerschaft wettbewerbsfähig werden. Dafür müssen ihnen mehr unternehmerische Freiheiten gewährt werden." Die Länder sollten daher entsprechende Maßnahmen prüfen. Darüber hinaus leitet der Wissenschaftsrat aus den Freiräumen, wie sie für private Unternehmen kennzeichnend sind, Optionen für eine weitere Deregulierung staatlicher Universitätsklinika ab.
Wenn sich ein Land dennoch für die Privatisierung eines Universitätsklinikums insgesamt entscheidet, muss das Klinikum der Medizinischen Fakultät auch weiter zu deren Aufgabenerfüllung in Forschung und Lehre dienen. Des Weiteren ist das Land in der Pflicht, eine Balance zwischen den Interessen der Fachbereiche und des privaten Klinikums herzustellen. Dazu zählen die Mitgliedschaft bzw. adäquate Mitwirkung des Dekans in der Geschäftsführung, eine abgestimmte Strukturplanung zwischen Klinikum und Fachbereich und die Garantie eines universitären Fächerspektrums.
Unerlässlich ist zudem, dass mit einer entscheidungskompetenten Vermittlerinstanz ein Mechanismus zur Lösung von Konfliktfällen zwischen Klinikum und Fakultät bereitgehalten wird. Damit soll verhindert werden, dass durch die Umsetzung einer Forschung und Lehre beeinträchtigenden Maßnahme unter Umständen Fakten im Klinikum geschaffen werden, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.
Hinweis: Die "Empfehlungen zu Public Private Partnerships (PPP) und Privatisierungen in der universitätsmedizinischen Krankenversorgung" (Drs. 7063-06) werden im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht, sie können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per E-Mail (post@wissenschaftsrat.de) angefordert werden.
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