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09.02.2006 08:55

Rehabilitierung von Opfern der Doktorgradentziehung unter dem Nazi-Regime

Charlotte Brückner-Ihl Presse, Kommunikation und Marketing
Justus-Liebig-Universität Gießen

    Justus-Liebig-Universität Gießen nimmt offiziell und öffentlich Stellung - Einladung zur Pressekonferenz am 13. Februar 2006 um 10.30 Uhr im Senatssaal der Universität

    Mit einer öffentlichen Erklärung will die Justus-Liebig-Universität die Entziehungen von Doktorgraden an der Universität Gießen in der Zeit des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland für nichtig erklären und damals vorenthaltene Verleihungen des Doktorgrades posthum vollziehen. Aus Anlass der Rehabilitierung von Opfern der Doktorgradentziehung während der Nazi-Herrschaft an der Universität Gießen laden wir Sie ein zu einer Pressekonferenz am Montag, den 13. Februar 2006, um 10.30 Uhr im Senatssaal (Universitäts-Hauptgebäude, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen).

    Im Jahr 1967 hat der Senat der Justus-Liebig-Universität Gießen auf Vorschlag des damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses dieses Gremiums, Prof. Dr. Helmut K. J. Ridder, die Entziehung von akademischen Doktorgraden in der Zeit von Januar 1933 bis Kriegsende 1945 wegen politischer, rassischer oder religiöser Gründe einstimmig als nichtig, also als von Anfang an unwirksam bezeichnet. Dieser Beschluss wurde damals allerdings nicht der Öffentlichkeit bekannt gegeben, und es wurden auch keine weiteren Anstrengungen unternommen, die Betroffenen - so weit das möglich war - über diesen Beschluss der Universität zu informieren.

    An der damaligen Ludwigs-Universität Gießen sind von 1935 bis 1945 - bei lückenhafter Aktenlage - insgesamt 51 Verfahren zur Entziehung des Doktorgrades nachweisbar. Betroffen waren vor allem jüdische Promovierte. In 35 Fällen wurde die Entziehung wegen der Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Einleitung von Ausbürgerungsverfahren ausgesprochen. In 16 Fällen wurde der Doktorgrad unter Verweis auf andere Gründe der "Unwürdigkeit" entzogen. Einem Betroffenen wurde das Doktor-Diplom verweigert und bei einem weiteren das Promotionsverfahren eingestellt.

    Dies haben intensive Recherchen ergeben, denen sich vor allem Universitäts-Kanzler Dr. Michael Breitbach und die Leiterin des Universitäts-Archivs Dr. Eva-Marie Felschow bereits seit mehreren Jahren gewidmet haben. Vor etwa einem Jahr dann setzte das Erweiterte Präsidium, bestehend aus dem Präsidium der Universität und den Dekanen aller Fachbereiche, eine Kommission ein, die eine vollständige und öffentliche Rehabilitierung der von Doktorgradentziehungen während des Nazi-Regimes Betroffenen vorbereiten sollte. Unter der Leitung von Vizepräsident Prof. Dr. Jügen Janek erarbeitete diese Kommission, der außer dem Kanzler und der Archiv-Leiterin auch die Professorin Annette Otte und die Professoren Helmut Berding, Klaus Fritzsche, Martin Lipp, Hartmut Stenzel und Volker Roelcke angehörten, einen ausführlichen Text, in dem vollständig und präzise die Fälle von Doktorgradentziehung im "Dritten Reich" dokumentiert und gleichzeitig auch die Vorgänge an der Universität Gießen in diesem Zusammenhang in einen historischen Kontext eingeordnet werden. Auch wenn bereits viele Jahrzehnte vergangen sind, so sieht sich die Universität Gießen als Institution "in der Pflicht, sich von diesen Akten politischer Willkür mit Entschiedenheit und tiefem Bedauern zu distanzieren"? und "verpflichtet sich, an ihrem Platz dafür einzutreten, dass sich solche Akte der Ausgrenzung und Verfolgung nicht wiederholen", heißt es in dem Text, der Ende letzten Jahres von Präsidium und Erweitertem Präsidium der Justus-Liebig-Universität Gießen einstimmig verabschiedet und zur Veröffentlichung bestimmt wurde.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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