idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
14.02.2006 13:57

SYSTEMAKKREDITIERUNG statt PROGRAMMAKKREDITIERUNG

Michael Kroemer Pressestelle
Universität Wuppertal

    Die Landesrektorenkonferenz NRW spricht sich dafür aus, das gegenwärtige System der Akkreditierung der einzelnen Bachelor- und Masterstudienprogramme durch externe Agenturen (Programmakkreditierung) dadurch zu ersetzen, dass die Hochschulen eigene Systeme der Qualitätssicherung aufbauen, die extern überprüft werden (Systemakkreditierung).

    Beschluss der Landesrektorenkonferenz der Nordrhein-Westfälischen Universitäten zur Qualitätssicherung der Hochschulen vom 6. Februar 2006:

    Die Landesrektorenkonferenz NRW spricht sich dafür aus, das gegenwärtige System der Akkreditierung der einzelnen Bachelor- und Masterstudienprogramme durch externe Agenturen (Programmakkreditierung) dadurch zu ersetzen, dass die Hochschulen eigene Systeme der Qualitätssicherung aufbauen, die extern überprüft werden (Systemakkreditierung). Sie bittet die Landesregierung, in diesem Sinne bei den überregionalen Absprachen auf Bundesebene, in der Landesgesetzgebung und dem eigenen administrativen Handeln umgehend tätig zu werden.

    Begründung:

    Das gegenwärtig in Deutschland auf KMK-Ebene eingerichtete System der Qualitätssicherung beruht darauf, dass mit der Umstellung der Magister- und Diplomstudiengänge auf die Bologna-Struktur statt der bisherigen Fachaufsicht durch die Wissenschaftsministerien die jeweils einzelnen Studienprogramme durch externe Agenturen akkreditiert werden. So begrüßenswert es ist, dass die Ministerialverwaltung ihre Zuständigkeiten bei der Qualitätssicherung deutlich reduziert, so unverständlich ist es, dass diese Zuständigkeiten nicht primär auf die Hochschulen selbst, sondern auf hochschulexterne Agenturen verlagert wird. Dies widerspricht dem Ziel einer größeren Autonomie der Hochschulen. Die Defizite dieses Systems liegen vor allem in folgenden Punkten:

    o Zurzeit ist die Anzahl der Bachelor-und Masterstudiengänge noch vergleichsweise gering. In den nächsten Jahren wird im Zuge der kompletten Umstellung auf die Bologna-Struktur eine erheblich höhere Anzahl an Programmen akkreditiert werden. Dies führt bereits jetzt zu einem "Akkreditierungsstau". Die Verfahren drohen deutlich länger zu dauern als die bisherigen ministeriellen Aufsichtsverfahren.

    o Je häufiger die externen programmbezogenen Akkreditierungsverfahren durchgeführt werden, desto größer ist die Gefahr, dass es nicht mehr um die Verbesserung der Qualität, sondern um routinemäßige durchgeführte bürokratische Verfahrensabläufe geht. Eine wirkliche Überprüfung und Erhöhung der Qualität ist davon nicht zu erwarten.

    o Das Bewusstsein und Know-how über die Qualitätssicherung wird bei dem gegenwärtigen System nicht in den Hochschulen selbst, sondern bei externen Agenturen aufgebaut. Eine ernsthafte kontinuierliche Verbesserung muss jedoch bei den Akteuren selbst, also den Mitgliedern der Hochschulen, ansetzen und kann nicht nach Außen abgegeben werden.

    o Es entstehen erhebliche zusätzliche Kosten zu Lasten der Hochschulbudgets: Rechnet man pro Akkreditierungsverfahren mit ca. 15.000 Euro, so ergibt sich hieraus je nach Größe der Hochschule ein Betrag von mehreren Hunderttausend bis mehreren Millionen Euro. Bei knapper werdenden Budgets und gleichzeitiger Zunahme an Aufgaben (Bachelorstudiengänge sind lehrintensiver als die bisherigen Diplom- und Magisterprogramme) ist dies kontraproduktiv.

    Die LRK spricht sich stattdessen für ein System aus, in dem die Hochschulen selber für die Qualitätssicherung verantwortlich sind. International hat sich ein Ablauf von evaluationsgestützten Qualitätssicherungsverfahren eingespielt, der aus drei Stufen besteht: Zunächst erstellt die zu evaluierende Einheit (Fachbereich, Lehreinheit u.a.) einen Selbstbericht mit Stärken und Schwächenanalysen zu Lehre, Forschung, Management u.a., in einem zweiten Schritt kommen externe Peers zu Vorort-Gesprächen an die Hochschule und verfassen auf der Grundlage des Selbstberichts einen Fremdbericht mit Empfehlungen zur Verbesserung, und in einem dritten Schritt werden die Ergebnisse des internen und externen Berichtes in Gesprächen zwischen der evaluierten Einheit und der Hochschulleitung zu hochschulinternen Leistungsvereinbarungen verdichtet ("Follow up"). Die Hochschule bleibt für die inhaltliche Ausgestaltung und den organisatorischen Ablauf dieses Verfahrens selbst verantwortlich. Sie muss deshalb ein eigenes System der Qualitätssicherung implementieren und die erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen dafür bereitstellen. Gegen-stand einer externen Überprüfung ist dann dieses hochschuleigene System der Qualitätssicherung, jedoch nicht mehr - oder lediglich stichprobenartig - die jeweils einzelnen Studienprogramme.

    Bei dieser Zielsetzung befindet sich die Landesrektorenkonferenz im Einklang mit der Entwicklung auf europäischer und nationaler Ebene.

    o Bei der so genannten Bergen-Konferenz der europäischen Bildungsminister ist in den "Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area" deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass die Zuständigkeit für die Qualitätssicherung primär bei der Hochschule selbst liegen soll.

    o Auf nationaler Ebene gibt es in den Hochschulen einen wachsenden Unmut über das deutsche System der Programmakkreditierung. Der bayerische Wissenschaftsminister Goppel hat sich im Januar 2006 ähnlich geäußert. Auch der Wissenschaftsrat bezeichnet in seinen jüngst verabschiedeten "Empfehlungen zur zukünftigen Rolle der Universitäten im Wissenschaftssystem" das Qualitätsmanagement von Forschung und Lehre als "Kernelement ihrer Autonomie" (Empfehlung Nr. 10).

    Die Landesrektorenkonferenz begrüßt, dass sie in ihren bisherigen Gesprächen mit dem Ministerpräsidenten und dem Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie nicht nur Offenheit, sondern auch Unterstützung für diese Position gefunden hat. Es kommt nun darauf an, diese Position auch umzusetzen. Das sollte mit der Novellierung des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes erfolgen.

    Als geeignetes Beispiel verweist die Landesrektorenkonferenz auf das österreichische Universitätsgesetz 2002, welches in § 14 Abs. 1 lapidar festsetzt "Die Universitäten haben zu Qualitäts- und Leistungssicherung ein eigenes Qualitätsmanagement aufzubauen". Eine daneben gesondert und extern durchzuführende Programmakkreditierung gibt es nicht. Die Landesrektorenkonferenz weist allerdings darauf hin, dass auf jeden Fall vermieden werden muss, zu dem bisherigen System der Programmakkreditierung lediglich ein neues System der Qualitätssicherung "draufzusatteln". Die Nordrhein-Westfälischen Universitäten würden dies als eine kontraproduktive Übersteuerung der Hochschulen betrachten. Die gesetzlich verankerte hochschuleigene Qualitätssicherung muss die Programmakkreditierung ersetzen, nicht ergänzen.

    Deshalb hängt die Glaubwürdigkeit der bisherigen politischen Erklärungen davon ab, dass der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie zeitgleich auf KMK-Ebene deutlich macht, dass sich NRW zukünftig an den Programmakkreditierungen nicht mehr beteiligen wird.

    Prof. Dr. Volker Ronge
    Vorsitzender der LRK NRW
    Rektor der Bergischen Universität Wuppertal

    Kontakt:
    Dipl.-Soz.Wiss. Anne Bormann
    c/o Universität Wuppertal
    Telefon 02 02/439-5005, Fax -5015
    bormann@lrk-nrw.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).