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20.02.2006 10:32

Das neue öffentliche Tarifrecht - ein Modell für die Kirchen? Bundesweite Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht

Dipl.-Journ. Constantin Schulte Strathaus Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

    Nach über 40 Jahren hat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 1. Oktober vergangenen Jahres den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) abgelöst, der auch für die kirchliche Arbeitswelt als tarifrechtliche Grundlage gedient hat. Ob und wie im Zuge der Umstellung auf den TVöD ein eigenständiges kirchliches Tarifrecht geschaffen wird oder wieder eine Orientierung am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes erfolgt, damit beschäftigt sich am 6. und 7. März die neunte bundesweite Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht. Erwartet werden rund 400 Teilnehmer von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Die Veranstaltung organisieren die Fakultät für Soziale Arbeit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und die Zeitschrift "Die Mitarbeitervertretung" (ZMV).

    Während der TVöD für den Bund und die Kommunen bereits in Kraft getreten ist, konnten sich die Verhandlungspartner auf Länderebene noch auf keinen Tarifabschluss einigen. Auch auf kirchlicher Ebene zeigt sich kein einheitliches Bild: Zwar haben die Arbeitsrechtlichen Kommissionen einzelner Diözesen beschlossen, den TVöD als Grundlage ihrer Arbeitsrechtsregelung zu übernehmen. Für andere Diözesen und Landeskirchen sowie Caritas und Diakonie ist jedoch noch offen, wie das künftige Arbeitsrecht der kirchlichen Mitarbeiter gestaltet wird.

    Die Referenten der Tagung werden in diesem Zusammenhang auf Chancen und Risiken einer Neugestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts eingehen. So wird auch bezüglich sozialethischer Anforderungen zu diskutieren sein, ob der im TVöD vorgesehene Wegfall einer familienbezogenen Entgeltkomponente oder die Einführung eines variablen Leistungsentgeltes Teil eines kirchengemäßen Arbeitsrechtes sein sollen. Ergänzend zu den Vorträgen können sich die Teilnehmer der Tagung in zehn Vertiefungsgruppen zum Beispiel über bereits bestehende Arbeitsrechtsmodelle einzelner Träger informieren. Die Abschlussdiskussion wird sich mit dem Thema "Kann ein kircheneigenes Tarifrecht erfolgreich sein?" befassen, die Moderation übernimmt BR-Redakteur Tilmann Kleinjung.

    Die Tagung beginnt am Montag, 6. März, um 13 Uhr (Altes Stadtheater, Residenzplatz 17, Eichstätt) und endet am 7. März gegen 13 Uhr. Das komplette Tagungsprogramm findet sich unter http://www.zmv-online.de (Unterpunkt "Fachtagung").


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Philosophie / Ethik, Politik, Recht, Religion, Wirtschaft
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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