Über drei wichtige Grundsatzentscheidungen bezüglich künftiger Aufgaben und Struktur der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die HRK-Plenarversammlung sich am 21. Februar in Bayreuth verständigt.
Es bestand Einvernehmen darüber, dass die HRK als Stimme aller Hochschulen in der gesamten Bundesrepublik dringend notwendig ist und ihr in der künftigen Hochschulpolitik unter den Vorzeichen neuer föderaler Strukturen eine noch wachsende Bedeutung zukommen wird. In dieser Situation habe die Hochschulrektorenkonferenz die dringende Aufgabe, ein koordiniertes Vorgehen der Länder einzufordern, konstruktiv an Lösungswegen mit zu arbeiten, Fehlentwicklungen aufzuzeigen und die Gesamtinteressen der deutschen Hochschulen zu artikulieren. Dazu bedürfe es u. a. einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz und den Landesrektorenkonferenzen, aber auch mit dem Bund in seinen neuen Zuständigkeitsbereichen.
Die Plenarteilnehmer zeigten sich einig, dass intern auf die weiter zunehmende Diversifizierung zwischen den Hochschulen reagiert werden sollte. Dazu gehöre es, unterschiedliche Meinungen und Interessenlagen innerhalb der HRK auszudiskutieren und sich auf angemessene Verfahren der Meinungsäußerung für Situationen zu verständigen, in denen ein Konsens nicht erreichbar ist bzw. sinnvoll erscheint.
Es wurde eine Kommission eingesetzt, die Vorschläge für strukturelle Änderungen angesichts dieser neuen Entwicklungen in den externen wie internen Aufgabenstellungen entwickeln soll. Hierzu wurden konkrete Aufgaben und Fragestellung benannt, die im Plenum vordiskutiert wurden.
Weiter wurde beschlossen, dass die HRK-Mitgliedshochschulen durch eine Umlage auch die Finanzierung eines(r) hauptamtlichen Präsidenten/in, wie es die HRK-Ordnung für die Amtsführung schon vorsieht, sicherstellen wollen. Grund ist, dass es keine verbindliche Vereinbarung mit den Bundesländern gibt, Amtsinhaber, die nicht bereits pensioniert/emeritiert sind, trotz Beurlaubung aus dem Landesamt weiter zu finanzieren.
Die Nominationsfrist zur Wahl eines neuen Präsidenten oder einer neuen Präsidentin wurde angesichts der geklärten Rahmenbedingungen auf den 3. März verschoben. Kandidat(inn)en soll eine angemessene Zeitspanne gegeben werden, eine Kandidatur zu erwägen. Andernfalls hätte die Nominationsfrist bereits einen Tag nach dem Plenum geendet.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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