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16.03.2006 09:11

Der Schutz der Marke

Axel Burchardt Abteilung Hochschulkommunikation/Bereich Presse und Information
Friedrich-Schiller-Universität Jena

    2. Jenaer Markenrechtstag am 30./31. März an der Universität Jena

    Jena (16.03.06) Die weltweit wertvollste Marke ist das "Rote Kreuz". Es wird (fast) überall erkannt und ist Geld und in brenzligen Situationen manchmal auch Leben wert. Doch meist sind es Unternehmen, die sich ihr Wahrzeichen - ihre Marke - schützen lassen und gegen jeden juristisch vorgehen, der ihr Markenrecht verletzt oder auch nur zu viel vom eigenen guten Image profitieren will. Beim Markenrecht geht es um viel Geld. "Der volkswirtschaftliche Schaden der Markenrechtsverletzungen lässt sich nur schwer beziffern, denn belastbare Zahlen gibt es nicht", sagt der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Volker Michael Jänich von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Allerdings sei die gelegentlich für Deutschland genannte Zahl von 30 Milliarden Euro im Jahr nicht ganz fernliegend.

    Kein Wunder, dass Rechtsfragen rund um Marken auf außerordentlich großes Interesse stoßen. Mit aktuellen Aspekten des Markenrechts beschäftigt sich am 30. und 31. März der von Prof. Jänich in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Patent- und Markenamt organisierte 2. Jenaer Markenrechtstag.

    Dabei wird es beispielsweise um einen Rechtsstreit rund um die Vermarktung der Marken zur Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland gehen, der im April vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt wird, kündigt Jänich an. Verhandelt wird die Frage, wie weit der Schutzumfang der betreffenden Marken reicht.

    Auch neue Entwicklungen im Markenrecht sollen von den Experten diskutiert werden. Dazu zählt der Jenaer Rechtswissenschaftler die Frage, wie sich Markenrechte beispielsweise für Farben durchsetzen lassen. Man denke nur an den berühmten Farbton eines großen deutschen Telekommunikationsanbieters oder die Farbe des Stroms.

    In den vergangenen Jahren hat die Expansion von Markennamen erheblich zugenommen, weiß Prof. Jänich. Ein Grund sei der Wegfall des so genannten Geschäftsbetriebserfordernisses im Jahr 1995. Bis dahin konnte eine Marke nur anmelden, wer ein Geschäft betrieb. Heute könne jeder eine Marke anmelden, der das wolle. Das habe nicht nur zu einer inflationären Zunahme von Markenanmeldungen geführt, sondern auch zu dem, was die Fachleute bösgläubige Markenanmeldungen nennen: Wenn jemand mit der Anmeldung einer Marke einem Konkurrenten Schaden zufügen wolle - und sei es nur durch den sich anschließenden Rechtsstreit, der viel Zeit und Geld kosten kann.

    Neue Fragen tauchen auch im Zusammenhang mit dem Domain-Recht auf. Dies gilt insbesondere mit der Einführung der EU-Domain im Internet, aber auch mit der Eintragung von Marken für Dienstleistungen etwa von Einzelhandelsunternehmen. Sie werden ebenfalls Gegenstand des Jenaer Markenrechtstages an der Friedrich-Schiller-Universität sein.

    Kontakt:
    Prof. Dr. Volker Michael Jänich
    Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität
    Carl-Zeiß-Str. 3, 07743 Jena
    Tel.: 03641 / 942110
    E-Mail: v.jaenich@recht.uni-jena.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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