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17.03.2006 12:53

Graduiertenförderung: Uni Bayreuth bei Stipendienvergabe überdurchschnittlich vertreten

Jürgen Abel M. A. Pressestelle
Universität Bayreuth

    Bei der Vergabe von Graduiertenstipendien nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz für das Sommersemester 2006 hat die Universität Bayreuth jetzt besonders gut abgeschnitten. Zweidrittel ihrer Anträge wurden positiv beschieden. Von insgesamt 85 Anträgen durch die neun Landesuniversitäten kamen 32 Anträge durch.

    Bayreuth (UBT). Im Verhältnis besonders gut bedacht wurde die Universität Bayreuth jetzt bei der Vergabe von Graduiertenstipendien nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz für das Sommersemester 2006 durch den Universität Bayern e.V., den Zusammenschluß der bayerischen Universitäten.
    Der Bayreuther Qualitätsnachweis sieht so aus: Sechs der neun Bayreuther Anträge wurden positiv beschieden, eine Quote, die außer von der Universität Passau (zwei von drei) von keiner anderen bayerischen Universität erreicht wurde. Insgesamt wurden 85 von den neun bayerischen Universitäten eingereichte Anträge behandelt, von denen 32 durchkamen.
    Die Geförderten erhalten zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes monatliche Geldleistungen als Stipendien. Der Grundbetrag beläuft sich auf 900 €, dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Familienzuschlag von 154 € gewährt werden sowie den Geförderten nicht zumutbare und für die Dissertation erforderliche Sachkosten. Die Förderdauer beträgt bis zu zwei Jahre, eine Verlängerung um maximal ein Jahr ist ausnahmsweise möglich.
    Der Freistaat Bayern hatte seine akademische Begabtenförderung (Studien-, Graduierten- und Postgraduiertenförderung) im Eliteförderungsgesetz vom April 2005 neu geordnet. Dabei entfiel die Kontingentierung für die einzelnen Universitäten. Außerdem wurde die Entscheidung über die Vergabe dem Universität Bayern e.V. übertragen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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