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27.03.2006 11:22

Bundesamt für Naturschutz befürchtet Rückgang der biologischen Vielfalt

Franz August Emde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Naturschutz

    Bundesratsbeschluss zu geänderten Sperrfristen auf Stilllegungsflächen unnötig

    Bundesamt für Naturschutz befürchtet Rückgang der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft

    Bundesratsbeschluss zu geänderten Sperrfristen auf Stilllegungsflächen unnötig.

    Bonn, 27.03.2006: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist besorgt über den Entwurf des Bundesrates zur Änderung der "anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) "Insbe-sondere die darin vorgesehene Verkürzung des Sperrzeitraumes für das Mulchen oder Mä-hen von Brachen wird sich negativ auf den Naturhaushalt auswirken" sagte der Präsident des BfN, Professor Dr. Hartmut Vogtmann. Auch die Landwirtschaft selbst tut sich mit sol-chen Aktionen keinen Gefallen, denn dadurch schwindet der Rückhalt für Direktzahlungen in der Gesellschaft. Das BfN empfiehlt, die für den Naturhaushalt nachteiligen Vorschläge des Bundesrates nicht zu übernehmen. "Wie mit einer solchen Aufweichung bestehender Min-deststandards die Landwirtschaft in der Öffentlichkeit für die Legitimation und Beibehaltung von Direktzahlungen werben will, ist mir schleierhaft. Eine Unterstützung des Naturschutzes kann es hierfür nicht geben," so Vogtmann weiter.

    Die Sperrzeiten-Regelung ist eine der gerade für den Naturschutz wichtigen Mindestanforde-rungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik. Sie ist von Landwirten als Gegenleistung für den Bezug von Direktzahlungen einzuhalten. Um den guten landwirtschaftlichen und ökologi-schen Zustand aus der Produktion genommener Flächen zu erhalten gilt bisher, diese im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli nicht zu mulchen oder zu mähen. Geht es nach dem Bun-desrat, soll dieser Zeitraum zukünftig um einen ganzen Monat auf den 15. Juni verkürzt wer-den und zudem die Pflicht zum jährlichen Mähen und Mulchen auch für stillgelegte Ackerflä-chen gelten.

    Solche Änderungen wären verheerend für wildlebende Tiere in der Agrarlandschaft und die Entwicklung von naturschutzfachlich wertvollen Ackerbrachen wäre dadurch deutlich er-schwert. Neben der direkten Vernichtung einer großen Zahl von Tieren und Gelegen würden die in dieser Jahreszeit in der Agrarlandschaft besonders attraktiven und wichtigen Nah-rungs- und Deckungsmöglichkeiten für eine Vielzahl wildlebender Tierarten schlagartig ent-zogen. Damit wären die mit der bisherigen Sperrzeitregelung beabsichtigten Wirkungen auf den guten ökologischen Zustand und insbesondere die Tierwelt zum Großteil ad absurdum geführt und viele Ansätze, gemeinsam mit der Landwirtschaft Schutz und Erhaltung der bio-logischen Vielfalt in der Kulturlandschaft zu verbessern, zurückgeworfen.

    Das Bundesamt für Naturschutz lehnt deshalb eine mit dem vereinzelten Auftreten von so genannten Problemunkräutern begründete generelle Kürzung der Sperrfrist entschieden ab. Für solche Einzelfälle hält das BfN die Ausnahmemöglichkeiten in der geltenden Verordnung für ausreichend.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Tier / Land / Forst
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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