Chirurgen prangern Darstellung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Situation der Klinikärzte an
Berlin - Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCh) kommentiert die Darstellung der Arbeits- und Einkommenssituation der Klinikärzte durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als verzerrt. Die DGCH verurteilt damit die von der DKG als "Widerlegung unzutreffender Behauptungen" offiziell aufgestellten "Zahlen und Fakten zur Situation von Krankenhausärzten". Die DKG versuche mit ihrer Form der Interpretation von Arbeitszeit, Einkommen, Bereitschaftsdiensten und Aufstiegschancen im Klinikbetrieb berechtigte Forderungen der Ärzte nach besseren Bedingungen zu entkräften.
"Dieser verzerrten so genannten 'Richtigstellung' gilt es entschieden zu widersprechen", betont Professor Dr. med. Hartwig Bauer, Generalsekretär der DGCH. Da Ärzte im Beruf außerordentlich gefordert seien und überaus hohe Verantwortung trügen, sei ihre Tätigkeit grundsätzlich hoch zu bewerten. Der von der DKG angestellte Einkommensvergleich von Ärzten mit anderen Akademikern basiere auf fehlerhaft erhobenen Daten. Unrealistisch sei außerdem, dass Klinikärzte unter 35 Jahren durchschnittlich 46 Wochenstunden arbeiteten. Diese Zahl führt die DGCH auf mangelhafte dokumentierte Überstunden zurück: Entsprechend einer Studie aus dem Jahr 2005 entsprächen 57 Stunden pro Woche den Tatsachen. Zudem sind Ärzte in vielen Kliniken immer noch mündlich angewiesen, systematisch 26- bis 30-stündige Dienste zu leisten.
Der Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger stelle vor allem die Lage des ärztlichen Nachwuchses verdreht dar: Die Gehälter junger Klinikärzte seien seit der 2004 abgeschafften Funktion "Arzt im Praktikum" um 170 Prozent gestiegen. Diese Gruppe wäre damit gegenüber juristischen oder lehramtlichen Referendaren deutlich bevorzugt. Dies scheint jedoch gegenstandslos vor dem Hintergrund, dass ein Arzt im Praktikum mit weniger als 1000,- Euro brutto auskommen musste. Darüber hinaus arbeiten Medizinstudenten im Praktischen Jahr (PJ) tariflich unentgeltlich und leisten dabei in ihrem 6. Studienjahr im Rahmen ihrer Ausbildung bereits klinische Arbeit. Laut DGCH wäre das PJ zukünftig gehaltsmäßig dem Referendariat anzupassen. Zumal die Arbeitgeber - die in der DKG organisierten Krankenhäuser - Ausbildungspauschalen für die angehenden Ärzte beziehen.
Die DKG sieht in einem Wechsel vom Bundesangestelltentarif (BAT) in den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TvöD) zudem keinen Verlust für die Klinikärzte: "Gegenüber dem BAT verliert ein Arzt im TvöD im Laufe seines Berufslebens jedoch mehr als 100.000 Euro", sagt Professor Bauer. Denn die "Tarifkeule" schlage zu, wenn Ärzte - was häufig geschieht - ihren Arbeitsplatz wechseln müssen: Sie fallen in die erste Tarifstufe zurück. Da Mediziner aufgrund ihres langen Studiums spät in das Tarifsystem einsteigen, erreichen viele die tarifliche Höchststufe nie. Entsprechend versuchten sie, ihr Gehalt mit Bereitschaftsdiensten aufzubessern. Und dies nicht, weil Ärzte - wie von der DKG behauptet - eher bereit sind, auf Freizeit zu verzichten als auf Einkommen.
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