Arbeitskreis "Leistungsorientierte Mittelverteilung und Zielvereinbarungen" der Kanzlertagung legt Handreichung zu Zielvereinbarungen im Rahmen von Berufungsverfahren vor
Der Wettbewerb zwischen den Hochschulen hat sich seit den neunziger Jahren in Deutschland verstärkt. Gleichzeitig hat sich der Grad an Autonomie der Hochschulen erhöht. Zu den wichtigsten Entscheidungen einer Hochschule gehören die Berufungsentscheidungen, denn mit ihnen wird das Profil in Lehre und Forschung maßgeblich gestaltet.
Der Kanzlerarbeitskreis "Leistungsorientierte Mittelverteilung und Zielvereinbarungen" legt jetzt erstmalig Vorschläge für die Ausgestaltung von Berufungsverfahren und Zielvereinbarungen vor, die das Berufungsgeschehen mit anderen Führungsentscheidungen der Hochschulen verbindet. Die herausgegebene Handreichung "Zielvereinbarungen im Rahmen von Berufungsverfahren" zeigt Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Zielvereinbarungen im Berufungsverfahren auf und gibt konkrete Anregungen.
Der Arbeitskreis hat sich über einen längeren Zeitraum intensiv mit Berufungszielvereinbarungen beschäftigt. Hintergrund ist die mit der Novellierung der Hochschulgesetzgebung einiger Länder einhergehende befristete Ausstattung von Professuren.
Berufungen zählen zu den teuersten Entscheidungen der Hochschulen, denn sie binden langfristig Finanzmittel. Die Verantwortlichkeiten für die Gestaltung von Berufungsverfahren sind teilweise gesetzlich neu gefasst worden. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, das Berufungsgeschehen besser in den gesamten Entscheidungsprozess der Hochschulen zu integrieren und mit Hilfe von Berufungszielvereinbarungen zu deren Profilierung zu nutzen. Damit sind das Berufungsverfahren und der Abschluss von Berufungszielvereinbarungen zu einem maßgeblichen strategischen Steuerungsinstrument der Hochschulen geworden. Berufungsverfahren stärken gesamtuniversitäre Interessen. Sie müssen auch zeitlich gestrafft werden.
Der Arbeitskreis "Leistungsorientierte Mittelverteilung und Zielvereinbarungen" wurde von den deutschen Universitätskanzlern gegründet. Seit 2003 liegt der Vorsitz bei Dr. Michael Breitbach, Kanzler der Justus-Liebig-Universität Gießen. Neben dem Instrument "Berufungszielvereinbarungen" beschäftigt sich der Arbeitskreis mit der Analyse von Modellen der Leistungsbezogenen Mittelvergabe zwischen Land und Hochschulen und erarbeitet eine Handreichung für hochschulinterne Zielvereinbarungen.
Kontakt:
Dr. Michael Breitbach
Kanzler der Justus-Liebig-Universität Gießen
Ludwigstraße 23
35390 Gießen
Telefon: 0641/99-12030
Fax: 0641/99-12039
E-Mail: Breitbach@admin.uni-giessen.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches
Deutsch
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