Tagung "Zielvereinbarung und Leistungsverträge" des Vereins zur Förderung des Deutschen und Internationalen Wissenschaftsrechts e.V. an der TU Dresden
Zielvereinbarungen und Leistungsverträge heißen die Instrumente, mit denen große Unternehmen übergreifende Ziele und Aufgaben leistungsorientiert auf die einzelnen Leistungserbringer im Unternehmen spezifizieren. In Zielvereinbarungen und Leistungsverträgen werden Ziele, die dafür bereitgestellten Ressourcen sowie die Art und Weise der Zieleüberprüfung festgelegt.
Zunehmend finden diese Instrumente der Leitung und Steuerung komplexer Organisationen auch Eingang in die Hochschulen. So strebt die TU Dresden eine Zielvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen an, in der einerseits die Leistungen der Universität definiert sind und andererseits die dafür notwendigen Ressourcen seitens des Freistaates Sachsen zugesagt werden. Aber auch innerhalb der Universität, beispielsweise zwischen Hochschulleitung und Fakultäten sollen Zielvereinbarungen und Leistungsverträge die weitere Entwicklung steuern helfen.
Der Stand der Erarbeitung von Leistungsverträgen und Zielvereinbarungen an der TU Dresden hat den Verein zur Förderung des Deutschen und Internationalen Wissenschaftsrechts e.V. veranlasst, gemeinsam mit der TU Dresden zu diesem Thema eine Tagung
am 11. und 12. November 1999
an der Dresdener Universität durchzuführen. Mehr als 100 Experten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft werden darüber diskutieren, welchen Beitrag Zielvereinbarungen und Leistungsverträge zur Professionalisierung des Managements an den Hochschulen sowie zur Neuordnung des Verhältnisses zwischen Wissenschaft und Staat leisten können.
Seminarort: TU Dresden, Großer Senatssaal, Mommsenstraße 13
Zeit: 11. November (9 Uhr Eröffnung) bis 12. November
(16 Uhr Ende)
Kontakt: Dr. Lutz Thieme
Sachgebiet Universitätsmarketing
Telefon (03 51) 4 63-66 29
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches
Deutsch
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