idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
25.04.2006 12:14

Kann militärische Besetzung legal sein? - Neuerscheinung über "Die besetzte res publica"

Dr. Margarete Wein Stabsstelle Zentrale Kommunikation
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

    Angesichts der angespannten Sicherheitslage nach der Eroberung des Irak durch alliierte Truppen und der Frage der von Israel besetzten Gebiete steht die Frage nach der Legitimität militärischer Besetzungen beinahe täglich im Mittelpunkt des Medieninteresses. Dabei wird von den beteiligten Akteuren wie in der öffentlichen Diskussion wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass es sich bei militärischer Besetzung um eine Herrschaft von begrenzter Dauer und eingeschränkter Souveränität handelt. Im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit dagegen wurde militärische Besetzung grundsätzlich als eine Form legitimer und dauerhafter Herrschaft verstanden.

    Markus Meumann, Jörg Rogge (Hg.) Die besetzte res publica.
    Zum Verhältnis von ziviler Obrigkeit und militärischer Herrschaft in besetzten Gebieten vom Spätmittelalter bis zum 18. Jahrhundert,
    Berlin: Lit Verlag 2006 (Herrschaft und soziale Systeme in der Frühen Neuzeit 3), 416 S.,
    ISBN 3-8258-6346-8, € 40,90.

    Angesichts der angespannten Sicherheitslage nach der Eroberung des Irak durch alliierte Truppen und der Frage der von Israel besetzten Gebiete steht die Frage nach der Legitimität militärischer Besetzungen beinahe täglich im Mittelpunkt des Medieninteresses. Dabei wird von den beteiligten Akteuren wie in der öffentlichen Diskussion wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass es sich bei militärischer Besetzung stets nur um eine Herrschaft von begrenzter Dauer und eingeschränkter Souveränität handeln könne.

    Ein Blick in die Geschichte militärischer Besetzungen scheint dies zu bestätigen. Verlässt man allerdings einmal die wechselseitigen Besetzungen der jüngeren Vergangenheit, die den Mechanismen der kollektiven Erinnerung folgend im Vordergrund auch der meisten wissenschaftlichen Publikationen zum Thema stehen, wird schnell deutlich, dass es sich bei der eingeschränkten Souveränität militärischer Besetzung um eine relativ junge Rechtsauffassung handelt, die erst seit dem frühen 20. Jahrhundert völkerrechtlich verbindlich ist. Im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit dagegen wird militärische Besetzung grundsätzlich als eine Form legitimer Herrschaft verstanden. Eine strikte Trennung zwischen langfristigen Strategien wie Eroberung oder Annexion einerseits und temporärer Okkupation andererseits erscheint somit weder möglich noch sinnvoll.

    Die Beiträge dieses Bandes legen daher ihren Schwerpunkt auf die Beziehungen zwischen militärischen und zivilen Obrigkeiten während der Phase unmittelbar nach der militärischen Inbesitznahme und unternehmen so erstmals den Versuch einer systematischen Darstellung militärischer Besetzung vom 13. bis zum frühen 19. Jahrhundert. Dabei zeigt sich, dass sich erst seit dem 17. Jahrhundert im Völkerrecht wie in der Praxis allmählich die Idee einer zeitlich begrenzten Okkupationsherrschaft abzuzeichnen beginnt.

    Die durch englischsprachige summaries zusammengefassten Beiträge - davon 14 in deutscher und drei in französischer Sprache - widmen sich schwerpunktmäßig verschiedenen militärischen Besetzungen im Heiligen Römischen Reich und in Westeuropa (Frankreich, Niederlande) vom Hundertjährigen Krieg bis zur napoleonischen Herrschaft in Deutschland. Die empirischen Fallstudien gruppieren sich dabei um einen in der juristischen Forschung einmaligen Längsschnitt zum Rechtscharakter der "occupatio bellica" im Völkerrecht der abendländischen Christenheit bis zur Aufklärung. Der europäische Blickwinkel wird schließlich durch zwei außereuropäische Beispiele erweitert: die mongolischen Herrschaft im mittelalterlichen Buchara und die Garnisonsherrschaft braunschweigischer Truppen in Kanada im 18. Jahrhundert.

    Nähere Informationen:
    Dr. Markus Meumann (IZEA)
    Telefon: 0345 55-21785
    E-Mail an Dr. Meumann markus.meumann@izea.uni-halle.de
    Internetpräsenz dez IZEA http://www.izea.uni-halle.de

    Dr. Rogge (Universität Mainz)
    E-Mail an Dr. Rogge rogge@uni-mainz.de

    Rezensionsexemplare lit@lit-verlag.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Geschichte / Archäologie, Gesellschaft, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).