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27.04.2006 15:04

"Sklaverei und Freilassung im Römischen Recht und in seiner Rezeption"

Heidi Neyses M. A. Kommunikation & Marketing
Universität Trier

    "Sklaverei und Freilassung im Römischen Recht und in seiner Rezeption" ist der Titel eines Symposiums, das zu Ehren von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Hans Wieling am 4. und 5. Mai 2006 in der Promotionsaula des Priesterseminars Trier stattfinden wird. Veranstaltet wird es vom Graduiertenkolleg 846 "Sklaverei - Knechtschaft und Frondienst - Zwangsarbeit" und vom Fachbereich V Rechtswissenschaft. Schüler und Freunde von Professor Wieling halten Vorträge, die öffentlich sind. Gäste sind herzlich willkommen.

    Am 31. Dezember 2005 vollendete Hans Wieling sein 70. Lebensjahr. In Essen geboren, studierte Hans Wieling in Münster die Rechte. Nach den juristischen Staatsexamina 1961 und 1966 war er wissenschaftlicher Assistent in Münster, Bonn und München. Nach der Promotion und einem Forschungsaufenthalt in Catania habilitierte er sich 1971 in München. Von 1972 an als Universitätsdozent in München tätig, folgte Hans Wieling im Jahre 1977 einem Ruf auf die Professur für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit an die Universität Trier. In den Jahren 1982/83 war er Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft, dem er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2004 treu blieb. Bereicherung aus der Praxis erfuhr er als Richter am OLG Koblenz von 1988 bis 2000. Die ungarische Universität Miskolc verlieh Hans Wieling im Jahr 1994 die Ehrendoktorwürde.

    Hans Wielings Forschungsschwerpunkte liegen im Römischen und Bürgerlichen Recht. Hervorzuheben sind für den Bereich der Rechtsgeschichte unter anderem seine Dissertation über die "Entwicklung von Interesse und Privatstrafe vom Mittelalter bis zum Bürgerlichen Gesetzbuch" (1970), seine Habilitationsschrift über die "Testamentsauslegung im Römischen Recht" (1972), das 1999 im Rahmen der Mainzer Akademie der Wissenschaften publizierte Werk über die Begründung des Sklavenstatus sowie seine Forschungen über die spätantike Verwaltung. Darüber hinaus publiziert Hans Wieling zu allen Kernbereichen des Bürgerlichen Rechts, sein großes Handbuch des Sachenrechts (2. Aufl. 2006) sowie sein Bereicherungsrecht (3. Aufl. 2004) seien hier stellvertretend genannt.

    Das Programm steht im Internet unter dem Link:
    http://www.uni-trier.de/fb3/geschichte/gk-sklaverei


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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