Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung ist unter anderem eine exzellente universitäre Ausbildung der zukünftigen Ärzte, eine hohe Qualität der daran anschließenden Weiterbildung zum Facharzt und schließlich die Weiterentwicklung der erworbenen Kompetenzen durch kontinuierliche Fortbildung. Zur Sicherstellung dieser Anforderungen haben alle drei Säulen der ärztlichen Qualifizierung und Qualitätssicherung in den letzten Jahren umfassende Modernisierungsprozesse durchlaufen. Die Grundlagen dafür waren insbesondere die neue Approbationsordnung für Ärzte, das Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung, die neue Musterweiterbildungsordnung und eine sozialgesetzlich fixierte Fortbildungspflicht. In insgesamt 13 Beiträgen widmen sich die beiden jüngsten Hefte des Bundesgesundheitsblattes der Standortbestimmung der deutschen ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung und den Bemühungen, diese im europäischen Rahmen zu verankern.
Im ersten Teil des Schwerpunkthemas im Aprilheft geht es um die inhaltlichen Details der neuen Approbationsordnung und der Weiterbildungsordnung, um den neuen Auswahlprozess der Studierenden durch die Universitäten mit seinen Vor- und Nachteilen, um das neue Prüfungswesen, die Erfahrungen mit den Reformstudiengängen in der Medizin und die Abschaffung der früher obligatorischen Phase des Arztes im Praktikum (AiP-Phase). Weitere Themen sind der Mangel an Hausärzten in Ostdeutschland und die Bemühungen, diesem bereits in der Aus- und Weiterbildung entgegenzuwirken, sowie mögliche Konsequenzen einer Einführung gestufter Studiengänge in der Medizin mit einem Bachelor- oder Masterabschluss.
Die Mai-Ausgabe fokussiert auf das Thema der ärztlichen Fortbildung nach Abschluss der Ausbildung, die heute als ein Prozess des lebenslangen Lernens verstanden wird. Dargestellt und diskutiert werden zunächst Verfahren des Computer- und Internet-gestützten Kompetenzerwerbs, das System der ärztlichen Fortbildung im Nachbarland Österreich und schließlich Konzepte, zum Beispiel das dreistufige kanadische Assessmentsystem, zur regelmäßigen externen Überprüfung der medizinischen Fachkompetenz aller Ärzte. Es wird aufgezeigt, dass die Entwicklung von einer allgemeinen nicht sanktionierten Pflicht zur Fortbildung hin zu einer strukturierten und systematischen Kompetenzdarlegung geht.
Außerdem in der April- und Mai-Ausgabe: die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde, ein Votum des Arbeitskreises Blut zur Verhinderung der Übertragung der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) durch Blut, Plasma und Blutprodukte, ein umfangreicher Übersichtsbeitrag zur Pathogenese, Diagnostik und Therapie der Infektion durch Legionellen sowie ein Beitrag zur Entwicklung des Krebsgeschehens in Deutschland.
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
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Deutsch
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