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11.05.2006 14:36

Hochschulfreiheitsgesetz benachteiligt Hochschulen in freier Trägerschaft

Claudia Zanker Hochschulkommunikation
Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft

    Das geplante Hochschulfreiheitsgesetz bedeutet einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für Hochschulen in freier Trägerschaft, diese Auffassung vertritt die Alanus Hochschule, eine der staatlich anerkannten Hochschulen in NRW.

    Die Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf und die Bestrebungen, den staatlichen Hochschulen größeren Gestaltungsspielraum einzuräumen, da dadurch wichtige Voraussetzungen für eine international wettbewerbsfähige und innovative Bildungslandschaft in Nord-Rhein-Westfalen geschaffen werden.
    Sie bedauert jedoch, dass der Referentenentwurf den Hochschulen in freier Trägerschaft nicht gerecht wird, denn die für die staatlichen Hochschulen geplanten neuen Freiheiten würden den Privathochschulen verweigert.

    Insbesondere gelte dies für die Entscheidungkompetenz in Personalfragen an Hochschulen: Während die bislang staatlichen Hochschulen ihren Studienbetrieb und die Berufung von Hochschullehrer zukünftig eigenverantwortlich organisieren dürfen, soll für Hochschulen in freier Trägerschaft weiterhin das Prinzip der staatlichen Regulierung gelten: sie benötigen nach dem jetzigen Entwurf bei der Verleihung von Professorentiteln für jeden Einzelfall die Zustimmung des Ministeriums.
    Diese Regelung verursache, so der Rektor der Alanus Hochschule, Prof. Dr. Marcelo da Veiga, nicht nur unnötigen Verwaltungsaufwand und verhindere Bürokratieabbau, sondern führe zu einem deutlichen Wettbewerbsvorteil für die staatlichen Hochschulen, da sie schneller und autonom ihre Berufungsverfahren durchführen können.

    Nicht berücksichtigt werde außerdem die Berufung von Professoren in neuen, innovativen Studiengängen, denn hier sei es den Bewerbern nicht möglich, einen einschlägigen Hochschulabschluss sowie eine Dissertation vorzulegen. Anders als in etablierten Studiengängen gebe es niemanden, der ihnen diese Qualifikationen erteilen kann. Der Gesetzgeber gehe also von einem konservativen Bild der Hochschullandschaft aus und habe die Möglichkeit einer innovativen Weiterentwicklung im Hochschulsektor nicht bedacht. Dies gehe insbesondere zu Lasten der Hochschulen in freier Trägerschaft. Denn sie seien gerade deshalb am freien Bildungsmarkt erfolgreich, weil sie innovative Studiengänge anbieten.

    Die Hochschule fordert in ihrer Stellungnahme daher auf, zukünftig alle Hochschulen rechtlich gleichzustellen und Benachteiligungen abzubauen. Denn für eine lebendige und vielfältige Bildungslandschaft auf hohem Niveau seien Hochschulen in freier Trägerschaft unverzichtbar. Ein zukunftsfähiges Hochschulrecht müsse daher gleiche Chancen und Freiheiten im Wettbewerb für alle Hochschulen, unabhängig von ihrer Trägerschaft, sicherstellen.

    Die vollständige Stellungnahme kann unter http://www.alanus.edu/downloads/Stellungnahme_zum_Hochschulfreiheitsgesetz.pdf eingesehen werden

    Kontakt und weitere Information:
    Alanus Hochschule
    RA Cornelia Fischer
    Referentin für Rektorats- und Rechtsangelegenheiten
    Tel. (0 22 22) 93 21-161
    cornelia.fischer@alanus.edu


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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