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18.11.1999 16:44

Ist gentechnisch veränderter, insektenresistenter Mais unbedenklich?

Jana Schmidt Pressestelle
Umweltbundesamt (UBA)

    Anbau von sogenanntem Bt.-Mais begrenzen

    Ab kommendem Jahr soll in Deutschland der uneingeschränkte Anbau und Vertrieb von Mais, der durch den gentechnischen Einbau von Erbgut des Bakteriums Bacillus thuringiensis (Bt.) gegen Insekten resistent ist, erlaubt sein. Aber: Die Wirkung von sogenanntem Bt.-Mais auf Insekten kann von der Wissenschaft noch nicht ausreichend bewertet werden. Der Mais sollte daher nicht in unmittelbarer Nähe von Naturschutzgebieten und nicht in Biosphärenreservaten angebaut werden. Der Abstand zu Naturschutzgebieten sollte mindestens 200 Meter betragen, um zu verhindern, dass insektenresistente Maispollen in Naturschutzgebiete getragen werden. Außerdem sollte der Anbau auf solche Gebiete beschränkt werden, in denen erfahrungsgemäß mit Ertragseinbußen durch den Maiszünsler - einem wichtigen Schädling von Mais - zu rechnen ist. Die Marktzulassung sollte auf sieben Jahre befristet und mit der Auflage versehen werden, fehlende Daten zu erheben.

    Der Mais erhielt bereits die Zulassung nach der europäischen Freisetzungs-richtlinie 90/220/EWG, war aber bisher noch nicht europaweit als Sorte registriert. In Deutschland wurde der insektenresistente Mais deshalb bisher mit einer befristeten Ausnahmegenehmigung des Bundessortenamtes nur begrenzt angebaut.

    Dem gentechnisch veränderten Mais wurde Erbgut des Bakteriums Bacillus thuringiensis (Bt.) eingebaut. Dadurch wird ein Bt.-Toxin im Mais gebildet, das den Mais gegen den Maiszünsler - eine Kleinschmetterlingsart, die den Mais schädigt - widerstandsfähig macht. Bei diesem gentechnisch veränderten Mais geht der Zünslerbefall um 90% und mehr zurück. Der Einsatz von Insektiziden wird dadurch aber nicht zwangsläufig überflüssig.

    Denn tritt neben dem Maiszünsler ein weiterer Maisschädling wie beispielsweise in Baden-Württemberg die Fritfliege auf, müssen trotzdem Insektizide eingesetzt werden. Eine Gesamtbilanz aus Umweltsicht steht hier noch aus.

    Das Bt.-Toxin wird im Blatt- und Stengelgewebe gebildet, so dass der Bohrfraß der Zünslerraupen unterbunden wird. Bei einigen Mais-Sorten wird das Bt.-Toxin aber auch in den Pollen produziert. Ungefähr 5% der Maispollen werden vom Wind über 60-200 Meter in angrenzende Lebensräume getragen. Da in Deutschland je nach Region und Schutzgebietsgröße 22-29 % der Naturschutz-gebiete von landwirtschaftlichen Flächen berührt oder umgeben werden, besteht die Gefahr, dass der insektenresistente Maispollen in die Naturschutzgebiete ge-tragen wird. Auswirkungen auf heimische Falterarten, die zum Beispiel auch auf der Roten Liste bedrohter Tier- und Pflanzenarten stehen, sind somit nicht auszuschließen.

    Um die tatsächlichen Auswirkungen auf Nichtziel-Insekten - also Insekten, die den Pflanzen nicht schaden und auch nicht bekämpft werden müssen - , bewerten zu können, muß weiter geforscht und Daten erhoben werden. Ungeklärt ist beispielsweise, ob die Fraßaktivität gefährdeter Schmetterlinge unter Freilandbedingungen mit der Pollenausschüttung zeitlich zusammenfällt und ob auf den von den Raupen bevorzugten Pflanzen schädigende Giftkonzentrationen erreicht werden. Auch müssten Nichtziel-Insekten im näheren Umkreis von Maisfeldern beobachtet werden. Dieses Monitoring sollte nicht nur Schmetterlinge sondern auch andere Nichtziel-Insekten berücksichtigen. Denn Laboruntersuchungen an der Schweizer Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau in Rechenholz haben - im Gegensatz zu Versuchen anderer Forscher - ergeben, dass auch Florfliegen, die mit Bt.-Mais gefütterte Maiszünslerraupen fraßen, häufiger starben. Auch hier ist die Relevanz der Wirkungen auf den Nützling Florfliege im Freiland noch ungeklärt.

    Berlin, den 18.11.1999


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Informationstechnik, Meer / Klima, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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