Beim Eckregelsatz der Grundsicherung besteht formal nur ein Anpassungsbedarf um wenige Euro. Das ist ein Ergebnis von Berechnungen, die die Frankfurter Wirtschaftswissenschaftlerin Dr. Irene Becker im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung angestellt hat. Dass die rechnerische Anpassung angesichts der Inflationsraten in den vergangenen Jahren unerwartet gering ausfällt, hängt allerdings wesentlich mit der gesetzlich festgelegten Methode zur Bestimmung des Existenzminimums zusammen. Diese wird dem realen Bedarf der Betroffenen nur begrenzt gerecht, zeigt die Untersuchung der Wissenschaftlerin an der Universität Frankfurt.
Der Eckregelsatz ist das für Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe, Steuerfreibeträge und Pfändungsfreigrenze maßgebliche Existenzminimum - ohne Berücksichtigung der Wohnkosten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überprüft derzeit eine Anpassung des Regelsatzes. Seine Höhe wird nach dem gesetzlich vorgeschriebenen "Statistik-Modell" in regelmäßigen Abständen anhand der Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt. Der aktuelle Eckregelsatz orientiert sich noch an Daten aus dem Jahr 1998. Dr. Becker hat anhand der aktuellsten Zahlen von 2003 den derzeit gültigen Satz überprüft.
Für die Berechnung maßgebliche Bezugsgröße sind die Konsumausgaben einer definierten Bevölkerungsgruppe: des unteren Fünftels der nach dem Einkommen sortierten westdeutschen Einpersonenhaushalte ohne Sozialhilfebezieher. An ihnen ist das Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre beinahe spurlos vorbeigegangen, zeigt die Analyse. Die Einkommensverteilung hat sich "zu Lasten des untersten Segments verschoben, so dass die betroffenen Bevölkerungsgruppen ihre Konsumausgaben entsprechend anpassen - in Teilbereichen also real reduzieren - mussten".
Das erkläre zu einem wesentlichen Teil, warum sich rechnerisch kein höherer Eckregelsatz ergibt, so Dr. Becker. Dabei sei jedoch fraglich, warum mit den Alleinstehenden eine Referenzgruppe gewählt werde, die überdurchschnittlich von Armut betroffen sei. Zudem weist die Forscherin auf mehrere Posten hin, für die bei den amtlichen Berechnungen des Bedarfs unrealistisch niedrige Werte angesetzt werden. So ist beispielsweise die Praxisgebühr nicht berücksichtigt. Zu niedrig bemessen sei auch der Etat für Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr, kritisiert Dr. Becker. Das gelte zumindest für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, die bei der Stellensuche mobil sein müssen.
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/320_82095.html - PM mit Ansprechpartnern
http://www.boeckler.de/pdf/impuls_2006_09_6.pdf - Mehr Informationen und Grafik im Böckler Impuls 9/2006
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
Deutsch
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