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18.05.2006 09:01

Nachbesserungsbedürftiges Verbraucherinformationsgesetz

Dr. Claudia Gerstenmaier Pressestelle
Fachhochschule Pforzheim

    Pforzheimer Professor Dr. Tobias Brönneke und seine Kollegen aus der Verbraucherkommission Baden-Württemberg kritisieren das neue Verbraucherinformationsgesetz: "Ein Schritt in die richtige Richtung - aber deutlich nachbesserungsbedürftig!"

    Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), über das die Bundesregierung in der vergangenen Woche befunden hat, greift nach Auffassung der Experten der Verbraucherkommission Baden-Württemberg deutlich zu kurz. "Der bisherige Gesetzentwurf bedarf daher dringend einer Überarbeitung", so die Auffassung von Professor Dr. Tobias Brönneke, der gemeinsam mit Professor Dr. Karl-Heinz Fezer und den andern Mitgliedern der Verbraucherkommission Baden-Württemberg einen Änderungsvorschlag vorgelegt hat.

    Das Verbraucherinformationsgesetz orientiert sich am europäisch geprägten Leitbild des mündigen Verbrauchers, demzufolge der Verbraucher aufgrund einer breiten Informationsbasis letztlich alle seine (Kauf-)Entscheidungen trifft. Im Mittelpunkt der Kritik der Verbraucherkommission Baden-Württemberg stehen vor allem vier Punkte:

    Das Verbraucherinformationsgesetz regelt die behördliche Auskunftspflicht. Nach Auffassung der Kommission ist zunächst der Anwendungsbereich im VIG nicht ausreichend genug berücksichtigt.
    "Wünschenswert ist aus unserer Sicht", so der Pforzheimer Professor Dr. Tobias Brönneke, "dass eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereiches erfolgt, dass beispielsweise von dem VIG nicht nur der Agrarbereich berührt wird, sondern auch weitere Bereiche, die für den Verbraucher ebenfalls von besonders wichtiger Bedeutung sind, wie z.B. der Bereich der Finanzdienstleistung."
    Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg fordert zweitens eine Eingrenzung der Ausnahmen des Informationsanspruchs. "Hierbei denken wir besonders an die gesetzliche Definition des Geschäftsgeheimnisses", erklärt Professor Brönneke. Es könne nicht sein, dass dem Verbraucher wichtige Ergebnisse wie beispielsweise zur Eichüberwachung vorenthalten werden. Ähnlich liegt der Fall, wenn im Bereich der Abfüllung von Produkten geschummelt wird (z.B. Flaschen). "Wenn nicht Ross und Reiter genannt werden dürfen", so Professor Brönneke, "dann werden 'schwarze Schafe' mit der Begründung des Geschäftsgeheimnisses geschützt."
    Drittens sollen Presseorgane und Verbraucherschutzorganisationen (z.B. Stiftung Warentest), die für die zuverlässige und glaubwürdige Information des Verbrauchers eine besonders wichtige Rolle spielen, einen Informationsanspruch direkt gegenüber den betroffenen Unternehmen der Privatwirtschaft erhalten. "Viele für die Verbraucher relevanten Informationen liegen schließlich nur bei den Unternehmen vor. Wir wollen die Stiftung Warentest und Presseorgane, die seriöse Verbraucherinformation betreiben, stärken, wenn sie im Interesse der verlässlichen Verbraucherinformation ermitteln."
    Der vierte Kritikpunkt der Verbraucherkommission Baden-Württemberg richtet sich gegen die Ausgestaltung des Informationsanspruchs. Die geforderte bürgerfreundliche Ausgestaltung bezieht sich hauptsächlich auf die Fristen und die Gebühren. "Es darf nicht sein", so die Forderung von Professor Brönneke, "dass der Verbraucher auf wichtige Informationen verzichtet, weil die Gebühren zu teuer sind, das Prozedere zu umständlich ist und zuviel Zeit vergeht, bis die Information vorliegt."

    Mit den vorgelegten Änderungsvorschlägen will die Kommission auch auf den Anspruch der Landesregierung Baden-Württemberg reagieren. In den aktuellen Koalitionsvereinbarungen wurde ein Verbraucherinformationsgesetz gefordert, das seinen Namen auch verdiene. Die Kommission empfiehlt daher der Landesregierung, beim Bund auf die Überarbeitung des aktuellen Entwurfs eines Verbraucherinformationsgesetz hinzuwirken.

    Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg ist eine von der baden-württembergischen Landesregierung berufene, unabhängige Expertengruppe. Sie besteht aus 14 Vertreterinnen und Vertretern aus Verbraucherorganisationen, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien. Sie sollen verbraucherpolitische Entwicklungen frühzeitig aufgreifen und Handlungsempfehlungen an die Politik aussprechen. Die Stellungnahme der Verbraucherkommission Baden-Württemberg und weitere Informationen finden sich unter www.verbraucherkommission.de.

    Der 43-jährige ist Professor für Wirtschaftsverwaltungsrecht. Weitere Informationen zum Studiengang Wirtschaftsrecht finden sich unter www.hochschule-pforzheim.de.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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