In einer Sondersitzung im mit über 1000 Zuhörerinnen/Zuhörern völlig überfüllten Auditorium Maximum hat sich der Senat der Universität Siegen heute mit 11 : 10 Stimmen im Grundsatz für die Einführung von Studiengebühren ausgesprochen. Zuvor war ein Antrag der studentischen Senatsvertreter, die Studiengebühren in Siegen auf 0 € festzusetzen mit 10 : 10 Stimmen bei einer Enthaltung gescheitert.
Der Abstimmung vorausgegangen war eine über zweistündige, lebhafte und kontroverse Debatte, in der von vielen Rednern die Landesregierung für ihre Entscheidung kritisiert wurde, die Festsetzung der Studiengebühren den einzelnen Hochschulen zu überlassen, statt selbst die volle politische Verantwortung für die "Umpflügung der hochschulpolitischen Landschaft" zu übernehmen. Zum Prozess des "Umpflügens" rechnete der Rektor der Universität Siegen, Prof. Dr. Ralf Schnell auch die fortschreitende Ökonomisierung des Bildungswesens, die Tendenzen zur Einführung einer Zweiklassengesellschaft im Hochschulbereich in Folge der sog. Exzellenzinitiative sowie die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen mit der die Aufgabe der Einheit von Lehre und Forschung und damit des besonderen Charakters deutscher Universitätstradition unmittelbar verknüpft sei.
Sprecher der Studierenden betonten die unsozialen und selektiven Wirkungen von Studiengebühren, die junge Menschen aus eher bildungsfernen Schichten davon abhalten werden, überhaupt ein Studium aufzunehmen. Studiengebühren wirkten "wie eine Droge, die, einmal eingenommen, immer höhere Dosierungen erfordert", so ein Student in seiner Stellungnahme.
Im Senat wurde u. a. auf die schwierige finanzielle Situation der Hochschulen im Land hingewiesen, die es insbesondere einer kleineren Universität praktisch nicht erlaube, auf die zusätzlichen Einnahmen aus dem Gebührenaufkommen zu verzichten, da man sonst Gefahr laufe, im Wettbewerb um gute Studienbedingungen nicht bestehen zu können. Wenn Studiengebühren eingeführt werden sollten, müssten soziale Aspekte hinreichend berücksichtigt werden
Der Antrag, dem vom Senat mit knapper Mehrheit zugestimmt wurde, hat folgenden Wortlaut:
"In der Universität Siegen werden die grundsätzlichen Vor- und Nachteile von Studiengebühren unterschiedlich eingeschätzt. Das gilt auch für die tatsächlich zu erwartenden Wirkungen.
Der Senat fordert die Kommission für Planung und Finanzen auf, alternative Vorschläge für den Haushalt 2007 zu entwickeln. Er stimmt der Erhebung von Studiengebühren zu mit der Maßgabe, dass nicht nur Kriterien für die Verteilung der Einnahmen, sondern auch differenzierte Regelungen für eine sozial ausgewogene Erhebung der Gebühren vorgesehen werden".
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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