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26.05.2006 12:33

NRW-Fachhochschulrektoren für mehr Handlungsfähigkeit der künftigen Hochschulleitungen

Rudolf Haupt M.A. Referat Hochschulkommunikation
Hochschule Niederrhein - Niederrhein University of Applied Sciences

    LRK sieht im Zuge des Hochschulfreiheitsgesetzes "finanzielle Überraschungen" voraus

    Korrekturen im Entwurf des Hochschulfreiheitsgesetzes, das am 30. Mai im nordrhein-westfälischen Kabinett beraten wird, hat die Landesrektorenkonferenz (LRK) der Fachhochschulen gefordert. Nach einer Arbeitstagung auf Schloss Krickenbeck bei Nettetal, bei der die Hochschule Niederrhein (HN) Gastgeberin war, forderte LRK-Vorsitzender Prof. Dr. Joachim Metzner vor allem eine Präzisierung der Stellung und Kompetenzen von Hochschulrat und Hochschulleitung. "Mit dem neuen Gesetz wird es einen schwierigen Start geben", sagte Metzner voraus und bezog das auch auf die heute noch nicht erkennbaren finanziellen Auswirkungen der neuen Rechtsform der Hochschulen, die nicht mehr Einrichtungen des Landes sein werden.

    Während die LRK den Zuwachs an Autonomie begrüßt, kritisiert sie die mangelnde Legitimation des Hochschulrats, der gegenüber der Hochschulleitung die Aufsicht wahrnimmt. Die Kompetenzen der Mitglieder des Hochschulrats seien nicht festgelegt, so Metzner. "Es gibt auch keine 'Aktionärsversammlung', die dem Hochschulrat die Leviten lesen kann". Fehlentscheidungen des Hochschulrats müssten auch korrigiert werden können. Grundsätzlich sollten dessen Mitglieder aus dem Umfeld von Hochschulen kommen, wünscht sich HN-Rektor Prof. Dr. Hermann Ostendorf.

    Das künftige Präsidium müsse die Autonomie, die den Hochschulen übertragen werde, auch wahrnehmen können, fordern die nordrhein-westfälischen Fachhochschulrektoren. Der Entwurf halte an alten Kompetenzverteilungen innerhalb der Hochschulleitungen fest. Kritisiert wird vor allem die besondere Stellung des Vizepräsidenten für die Wirtschafts- und Personalversammlung, die es in dieser Form in keinem anderen Bundesland gebe. Eine vernünftige Führungsstruktur, so die LRK, sei die Voraussetzung dafür, dass die positiven Ansätze, die das Gesetz biete, umgesetzt werden könnten.

    Nicht ganz ohne Sorgen blicken die Rektoren in die finanzielle Zukunft ihrer Hochschulen nach der Entlassung aus der staatlichen Obhut. Um die Zahlung von Steuern und Versicherungen müssen sie sich künftig selbst kümmern. Und die Entstaatlichung geht weiter. "Wir rechnen mit Überraschungen. Wenn wir zusätzliche Lasten zu tragen haben, können wir sehr schnell unter finanziellen Druck geraten", sieht Metzner voraus und wünscht sich für diese Fälle frühzeitige Hinweise aus der Politik, um präventiv handeln zu können. Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen sollen keinesfalls die Lücken schließen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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