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30.05.2006 13:17

Verhandlungen ohne Verhandlungspartner: RUB-Studie zum Tarifabschluss der Metallindustrie

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Der Tarifabschluss in der Metallindustrie ermöglicht den betrieblichen Parteien erstmals, ein zusätzliches Gehaltspaket zu verhandeln, ohne die Gewerkschaft einzubeziehen. Dabei geht es um eine Einmalzahlung in Höhe von rund 310 Euro. Dieses Modell ist jedoch nur begrenzt anwendbar, weil es in vielen tarifgebundenen Unternehmen der Branche keine Betriebsräte gibt: Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie der Ruhr-Universität Bochum, basierend auf einer repräsentativen Befragung von über 3.200 Betrieben. Etwa jeder dritte tarifgebundene Betrieb in der Investitions- und Gebrauchsgüterindustrie, auf die der Metalltarif zugeschnitten ist, hat demnach keine betrieblich organisierte Interessenvertretung. Zugleich sehen die Forscher wenig Potenzial für eine Übertragung des Modells auf andere Branchen, da die Betriebsratsquote hier zum Teil noch sehr viel niedriger ist.

    Bochum, 30.05.2006
    Nr. 188

    Verhandlungen ohne Verhandlungspartner
    RUB-Studie zum Tarifabschluss der Metallindustrie
    Jeder dritte tarifgebundene Betrieb hat keinen Betriebsrat

    Der Tarifabschluss in der Metallindustrie ermöglicht den betrieblichen Parteien erstmals, ein zusätzliches Gehaltspaket zu verhandeln, ohne die Gewerkschaft einzubeziehen. Dabei geht es um eine Einmalzahlung in Höhe von rund 310 Euro. Dieses Modell ist jedoch nur begrenzt anwendbar, weil es in vielen tarifgebundenen Unternehmen der Branche keine Betriebsräte gibt: Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie der Ruhr-Universität Bochum, basierend auf einer repräsentativen Befragung von über 3.200 Betrieben. Etwa jeder dritte tarifgebundene Betrieb in der Investitions- und Gebrauchsgüterindustrie, auf die der Metalltarif zugeschnitten ist, hat demnach keine betrieblich organisierte Interessenvertretung. Zugleich sehen die Forscher wenig Potenzial für eine Übertragung des Modells auf andere Branchen, da die Betriebsratsquote hier zum Teil noch sehr viel niedriger ist.

    Repräsentative Befragung

    Die Studie haben Forscher des Bochumer BISS-Projekts ("Betriebliche Interessenregulierung - Strukturanalyse und Survey") unter Leitung von Prof. Dr. Ludger Pries erstellt, gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung. Im Auftrag der Ruhr-Universität befragte das Zentrum für Sozialforschung Halle die Geschäftsleitungen von 3.254 Betrieben und die Arbeitnehmervertreter von 1.410 Betrieben, basierend auf einer repräsentativen Stichprobe der Bundesagentur für Arbeit. Die Bochumer Forscher haben jedoch nicht nur die Ergebnisse von Verhandlungen betrachtet, sondern auch, wie beide Seiten verhandeln. "Das ermöglicht Aussagen über die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher betrieblicher Interessenvertretungsformen", so Prof. Pries.

    "Verbetrieblichung" der Verhandlungen

    Das Ergebnis: Der aktuelle Tarifabschluss in der Metallindustrie weitet die betriebliche "Verhandlungsarena" aus und erlaubt betrieblich angepasste Regelungen innerhalb des tariflichen Rahmenwerkes. Ohne Mitwirkung der IG Metall kann die tariflich vereinbarte Einmalzahlung von 310 Euro entsprechend der wirtschaftlichen Lage mit dem Betriebsrat nach oben oder unten verhandelt werden - in einem Korridor von 0 bis 620 Euro. Die Tarifpartner der Metallindustrie haben damit einen Weg eingeschlagen, der auch schon in der Chemieindustrie beschritten wurde.

    Rechtliche Grauzonen

    Was aber geschieht in den Betrieben, die keinen Betriebsrat haben? Die Bochumer Forscher haben genau hingesehen: "Formaljuristisch ist die Sache klar", so Prof. Pries, "die Verhandlung der Einmalzahlung kann nur zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung erfolgen." In Anbetracht des möglichen Einsparvolumens für die Unternehmen dürfte allerdings die Versuchung groß sein, die Belegschaften von der beschäftigungssichernden Wirkung des Verzichts auf die Einmalzahlung zu überzeugen.. "Es ist nicht auszuschließen, dass es hier in einer rechtlichen Grauzone zu entsprechenden Vereinbarungen kommt", sagt Pries.

    Nicht zu Ende gedacht

    Die Studie folgert: Es sei nahezu ausgeschlossen, den aktuellen Metall-Abschluss flächendeckend auf andere Branchen zu übertragen, ohne die Frage zu klären, wer auf der betrieblichen Ebene die Verhandlungen führe. "Unsere Ergebnisse verdeutlichen, dass die von einigen Politikern und Verbandsvertretern angestrebte Dezentralisierung der Tarifpolitik auf die betriebliche Ebene nicht zu Ende gedacht ist", so Prof. Pries. "Für ein effektives Zusammenspiel von Tarifvertrag und betrieblicher Vereinbarung wären mehr betriebsverfassungsrechtlich abgesicherte Arbeitnehmervertretungen nötig."

    Betroffene Branchen

    Betroffen wären vor allem kleine und mittlere Betriebe. Hier liegt die Tarifbindung deutlich höher als die Betriebsratsquote. Auch in Branchen, in denen allgemeinverbindliche Tarifverträge eine Rolle spielen (z. B. Baugewerbe, Wach- und Reinigungsgewerbe) hat das tarifgebundene Unternehmen typischerweise keinen Betriebsrat. Stark betroffen wären aber auch Handel und Gastronomie. In der Privatwirtschaft insgesamt ist die Situation noch wesentlich dramatischer als in der Metallindustrie: Nur ein Drittel aller tarifgebundenen Betriebe (ab zehn Beschäftigten) verfügen hier über einen Betriebsrat. Diese vertreten allerdings gut zwei Drittel der durch Tarifverträge erfassten Beschäftigten. "In der Mehrheit der tarifgebundenen Betriebe würde eine tarifvertragliche Öffnung nach dem Vorbild des Metall-Tarifvertrags leer laufen", so die Bochumer Forscher.

    Weitere Informationen

    Prof. Dr. Ludger Pries, Dipl.-Pol. Axel Hauser-Ditz, Lehrstuhl Organisationssoziologie und Mitbestimmungsforschung der RUB, Tel. 0234/32-25429, E-Mail: Ludger.pries@ruhr-uni-bochum.de, Axel.Hauser-Ditz@ruhr-uni-bochum.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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