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29.11.1999 13:11

Erster deutscher Student der Viadrinaabsolviert deutsch-polnische Juristenausbildung

Leiterin Pressereferat Annette Bauer Abteilung für Hochschulkommunikation
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

    Der 27-Jährige Ulrich Ernst hat als erster Student der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in einem Parallelstudium das erste deutsche Staatsexamen und den polnischen Magister des Rechts absolviert. Nach zwei akademischen Abschlüssen innerhalb von sechs Jahren nahm der Jura-Absolvent nun sein Referendariat in Hamburg auf. Bislang ist nur an der Viadrina eine solche deutsch-polnische Juristenausbildung möglich.

    Die Prüfung des deutschen ersten juristischen Staatsexamens bestand er im Frühjahr 1998, das polnische Studium schloss er im Oktober 1999 mit der Note "sehr gut" ab. Das Thema seiner auf Polnisch geschriebenen Magisterarbeit lautete "Polnische Woiwodschaften und deutsche Länder als Träger der Regionalpolitik". Anlass für die Wahl dieser Problematik war die Verwaltungsreform von 1998 in Polen mit der Neustrukturierung der Woiwodschaften. Voraus ging der Arbeit ein Praktikum in Breslau im neuen Marschallsamt der Woiwodschaft Niederschlesien, bei dem Ulrich Ernst die Thematik von der praktischen Seite erforschen konnte. Die Viadrina-Studenten können die Magisterarbeit nach der Absolvierung des deutschen Grundstudiums und drei Jahren polnischer Vorlesungen und Prüfungen schreiben. "Der Unterricht des polnischen Rechts findet in einer kleineren Gruppe statt, was den Kontakt zwischen den Studenten im Gegensatz zum deutschen System erleichtert", so die Erfahrungen von Ernst. Die polnischen Vorlesungen in Slubice wurden zunächst ausweichsweise im Kulturzentrum "SMOK" abgehalten und dann im neuen Gebäude des Collegium Polonicum, einer gemeinsamen Einrichtung der Adam-Mickiewicz-Universität Posen und der Viadrina. Die polnischen Prüfungen und auch die Verteidigung der Magisterarbeit finden oft an der Adam-Mickiewicz-Universität in Posen statt, die die Studenten des polnischen Rechts gemeinsam mit der Viadrina betreut. Als markanten Unterschied zwischen dem polnischen und deutschen Jurastudium stellte Ernst fest, dass man in Polen die Prüfungen sukzessiv abarbeiten kann, hingegen beim deutschen Staatsexamen das Wissen am Ende des Studiums für die Prüfung komplett bereitstehen müsse. Während seines Studiums arbeitete Ernst auch als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung bei Prof. Dr. Dieter Martiny. "Herr Ernst war immer schon ein bisschen ein weißer Rabe - er ist eine außerordentliche Begabung und eigentlich der Student gewesen, wie wir ihn uns wünschen", so Prof. Martiny.

    Gerade hat Ernst mit dem Referendariat in Hamburg begonnen. Er kann sich durchaus vorstellen, später noch an der Viadrina zu promovieren, aber bisher stehen die endgültigen Berufspläne noch nicht fest. "Ein Vorteil der Referendariatszeit in Deutschland ist, dass man bei den verschiedenen Stationen viele Berufsbilder kennenlernen kann. In Polen muß man sich sofort im Anschluss an den Magister für einen Beruf entscheiden", so der Jura-Absolvent.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Personalia, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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