Am 31.05.2006 hat das Robert Koch-Institut die siebzehnte Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) erteilt. Sie ergeht an Prof. Dr. Francis Stewart vom Biotechnologischen Zentrum der Technischen Universität Dresden.
In dem genehmigten Projekt sollen Prozesse untersucht werden, die dem natürlichen Austausch von Genen in humanen embryonalen Stammzellen zu Grunde liegen. Diese Prozesse der homologen Rekombination sollen für die Entwicklung von Methoden zum gezielten Einbau und Ausbau bestimmter Gene genutzt werden. Damit könnten beispielsweise Zellmodelle für menschliche vererbbare Krankheiten geschaffen und diese Krankheiten auf Zellebene untersucht werden. Ferner ist vorgesehen, Methoden für die Regulation von Genen zu entwickeln, um funktionelle Untersuchungen dieser Gene in humanen ES-Zellen zu ermöglichen. Es wird mit den im Projekt entwickelten Methoden angestrebt, den Einbau von Genen in das Genom der Stammzellen möglichst kontrolliert und zielgenau durchführen zu können. Dadurch könnten sonst häufig auftretende Zufallseffekte auf die Genexpression vermieden werden und damit ein Beitrag zur Reproduzierbarkeit und Standardisierung der Forschung an humanen ES-Zellen geleistet werden.
Weitere Informationen sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts nachlesbar:
http://www.rki.de > Gesundheit A-Z > Stammzellen > Genehmigungsverfahren nach dem Stammzellgesetz.
Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein. Zum beantragten Vorhaben lag eine positive Stellungnahme der ZES vor.
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Herausgeber
Robert Koch-Institut
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Forschungsprojekte, Organisatorisches
Deutsch
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