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31.05.2006 13:47

Novellierung des Urheberrechts gefährdet Forschung und Lehre

Kordula Lindner-Jarchow M.A. Stabsstelle für Presse, Kommunikation und Marketing
Universität Siegen

    Ende März hat die Bundesregierung eine zweite Anpassung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet. Wird dieser Gesetzentwurf unverändert den Bundestag passieren, sind damit massive Einschränkungen für Nutzer wissenschaftlicher Informationen verbunden. Wie schon andere Hochschulen und Forschungseinrichtungen befürchtet auch die Universität Siegen erhebliche negative Auswirkungen auf Lehre und Forschung und unterstützt daher das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", dem u.a. Hochschulrektorenkonferenz, Wissenschaftsrat, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, ca. 270 weitere wissenschaftlichen Institutionen und Fachgesellschaften sowie über 4000 Einzelpersönlichkeiten angehören.

    Besonders gravierende Folgen für Studierende und Forscher der Siegener Universität wird die Einschränkung von Dokumentlieferdiensten haben. Zeitschriftenartikel, die in der Universitätsbibliothek Siegen nicht vorhanden sind, dürfen nicht mehr im Wege elektronischer Lieferung von anderen Bibliotheken bezogen werden, sofern auf Verlagsseite ein entsprechendes kostenpflichtiges Angebot existiert ('Marktpreise' hierfür 30 bis 50 Euro).
    Die Bibliotheken haben in den vergangenen Jahren erheblich in die elektronischen Lieferdienste und die dafür notwendige Infrastruktur investiert, diese Ausgaben werden jetzt möglicherweise ad absurdum geführt. Die Weiterentwicklung und Modernisierung der seit jeher üblichen und selbstverständlichen "Fernleihe" könnte durch das neue Urheberrecht ausgehebelt werden. Die schnelle und kostengünstige Besorgung von vor Ort nicht vorhandener Literatur würde dadurch erschwert.
    Daneben sieht der Gesetzentwurf Regelungen vor, die neue Dienste wie e-Learning oder die Einführung elektronischer Semesterapparate gefährden würde. Bisher war es erlaubt, einzelne Aufsätze oder Auszüge aus urheberrechtlich geschützten Werken im Rahmen von Lehrveranstaltungen elektronisch zugänglich zu machen. Das soll nach dem Willen der Regierung nicht mehr möglich sein.
    Der notwendige Schutz des Urheberrechts darf nach Auffassung des Rektors der Universität Siegen. Prof. Dr. Ralf Schnell und des Leiters der Universitätsbibliothek Siegen, Werner Reinhardt, nicht dazu führen, dass die Bedürfnisse von Universitäten und Forschungseinrichtungen aber auch interessierter Einzelpersonen zu stark in den Hintergrund gedrängt werden.

    Weitere Informationen:
    Werner Reinhardt, Leiter der Universitätsbibliothek Siegen
    Tel.: 0271/740-4228
    e-mail: reinhardt@ub.uni-siegen.de


    Weitere Informationen:

    http://www.urheberrechtsbuendnis.de/


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Organisatorisches
    Deutsch


     

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