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09.06.2006 10:20

BAföG-Förderung auch nach juristischem Bachelor - Hamburgisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Urteil

Klaus Weber Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH

    Studierende der Bucerius Law School sind auch nach Erlangung des Bachelor of Laws (LL.B.) bis zum Ende der Regelstudienzeit berechtigt, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bestätigte am 11. Mai 2006 in einem Berufungsverfahren (AZ 4 Bf 408/05) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30. August 2005 (AZ 2 K 5689/04). Ein Student der Bucerius Law School hatte das Verfahren angestrengt und gegen die Einstellung seiner BaföG-Förderung nach Erhalt des LL.B. geklagt.

    In der Begründung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts heißt es: Die Studierenden der Bucerius Law School würden sich für ein Studium der Rechtswissenschaft mit dem Ausbildungsziel Erste Juristische Prüfung immatrikulieren. Damit sei für die Förderungsdauer unerheblich, dass das rechtswissenschaftliche Studium an der Bucerius Law School gleichzeitig dem Erwerb des LL.B. diene, denn mit dem Erwerb des LL.B. sei das Studium nicht abgeschlossen. Es komme also nicht auf die Frage an, ob der LL.B. berufsqualifizierend sei oder nicht, wie es bisher im Mittelpunkt des Urteils des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30. August 2005 stand.

    Die Bucerius Law School begrüßt das Urteil, da 18 Prozent ihrer Studierenden Förderungen nach BAföG bekommen. Das Urteil ermöglicht es, dass BAföG-Empfänger bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert werden. Die Hochschule begrüßt ebenso die Feststellung des Oberverwaltungsgerichts, dass es nicht auf die Frage ankomme, ob der LL.B. berufqualifizierend sei. Viele Pressestimmen interpretierten das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30. August 2005 als einen Rückschlag für die Einführung der Bachelor- und Masterabschlüsse im Rahmen des Bologna-Prozesses - zumindest für die Studiengänge, die ein Staatsexamen zum Abschluss haben. Die große Chance, die im Bologna-Prozess liegt, wurde dabei vorwiegend übersehen. Studierende werden in Zukunft die Möglichkeit haben, sich - europaweit anerkannt - ihren Ausbildungsweg wie nach einem Baukastenprinzip zusammenzusetzen: Einem juristischen Bachelor kann beispielsweise die Erste Juristische Prüfung oder ein wirtschaftswissenschaftlicher Master folgen, einem geisteswissenschaftlichen Bachelor ein juristischer Master. Die klassischen juristischen und beratenden Berufsausbildungen folgen bisher noch klassischen Wegen.

    Die vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht veröffentlichte Urteilsbegründung finden Sie unter folgender URL: http://www.law-school.de/newsfeed/0000328329.pdf. Bei Interesse stellen wir den Kontakt mit dem klagenden Absolventen der Hochschule her.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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