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14.06.2006 13:34

Palliativmedizin in die Approbationsordnung: Ohne Schmerztherapie sinnlos

Meike Drießen Bundesgeschäftsstelle
Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS)

    Die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS) begrüßt die Initiative Niedersachsens im Bundesrat, die Palliativmedizin verbindlich als Pflichtfach in der Approbationsordnung für Ärzte festzuschreiben. "Allerdings ist das sinnlos, wenn nicht gleichzeitig die Schmerztherapie in die Liste der Pflicht- und Prüfungsfächer aufgenommen wird", schränkt Prof. Dr. Michael Zenz, Präsident der DGSS, ein. "Nur wer die Grundlagen der Schmerztherapie kennt, beherrscht die wesentlichen Voraussetzungen zur Palliativmedizin", begründet er seine Kritik. Die Gesellschaft fordert, dem Antrag Niedersachsens zu entsprechen und zusammen mit der Palliativmedizin auch die Schmerztherapie in die Approbationsordnung für Ärzte aufzunehmen.

    14.06.2006

    Palliativmedizin in die Approbationsordnung: DGSS begrüßt Vorstoß
    Aber: Ohne Schmerztherapie sinnlos

    Die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS) begrüßt die Initiative Niedersachsens im Bundesrat, die Palliativmedizin verbindlich als Pflichtfach in der Approbationsordnung für Ärzte festzuschreiben. "Allerdings ist das sinnlos, wenn nicht gleichzeitig die Schmerztherapie in die Liste der Pflicht- und Prüfungsfächer aufgenommen wird", schränkt Prof. Dr. Michael Zenz, Präsident der DGSS, ein. "Nur wer die Grundlagen der Schmerztherapie kennt, beherrscht die wesentlichen Voraussetzungen zur Palliativmedizin", begründet er seine Kritik. Die Gesellschaft fordert, dem Antrag Niedersachsens zu entsprechen und zusammen mit der Palliativmedizin auch die Schmerztherapie in die Approbationsordnung für Ärzte aufzunehmen.

    Wunsch nach Sterbehilfe fußt auf fehlender Palliativversorgung

    Immer wieder werden öffentlich Rufe laut, die aktive Sterbehilfe in Deutschland zu legalisieren: Nach dem Vorstoß des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch im Herbst 2005 trat jetzt beim Internistenkongress in Wiesbaden der Rechtsphilosoph und Strafrechtler Prof. Dr. Reinhard Merkel für die Freigabe aktiver Sterbehilfe ein. "Die Juristen sehen offensichtlich Handlungsbedarf", stellt Prof. Zenz fest, "aber die Freigabe der aktiven Sterbehilfe ist der falsche Weg." Der Schmerzspezialist ist überzeugt, dass stattdessen eine flächendeckende schmerz- und palliativmedizinische Versorgung die einzig richtige Antwort auf die Ängste der Menschen vor Krankheit und Leiden am Lebensende ist. "Wenn jeder sicher sein kann, im Falle eine schweren Krankheit ausreichend und umfassend versorgt zu werden, so dass er frei von Schmerz, Atemnot, Angst und anderen Symptomen leben und in Würde sterben kann, dann käme der Ruf nach aktiver Sterbehilfe gar nicht erst auf."

    Schmerztherapie ist Grundlage der Palliativmedizin

    Die Gesellschaft begrüßt daher ausdrücklich die Initiative Niedersachsens, die Palliativmedizin in der Approbationsordnung für Ärzte festzuschreiben. Allerdings müsse unbedingt gleichzeitig auch die Schmerztherapie in die Liste der Pflicht- und Prüfungsfächer für Medizinstudenten aufgenommen werden. "Sonst hat die Änderung keinen Sinn", unterstreicht Prof. Zenz. "Palliativmedizin ist Symptomkontrolle. Das wichtigste Symptom bei Palliativpatienten ist Schmerz, der teilweise mit sehr speziellen Methoden behandelt werden muss. Daher gibt es auch schon seit zehn Jahren die Zusatzweiterbildung 'Spezielle Schmerztherapie'". Die Palliativmedizin sei auf Methoden der Schmerztherapie angewiesen. Ärzte, die palliativmedizinisch tätig sein wollten, müssten diese Methoden beherrschen, weil ihnen sonst eine wichtige Grundlage fehle. "Es ist ja Unsinn, wenn der behandelnde Arzt den schwerkranken Patienten erst noch zum Anästhesisten überweisen muss, damit der dann spezielle Methoden der Schmerztherapie übernimmt", so Zenz.

    Ansprechpartner

    Prof. Dr. Michael Zenz, Klinik für Anästhesiologie, Intensiv- und Schmerztherapie der Ruhr-Universität Bochum, Knappschaftskrankenhaus Bochum-Langendreer und Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannsheil, Tel. 0234/299-3000, 0234/302-6825, E-Mail: zenz@anaesthesia.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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