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16.06.2006 10:23

Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Kartoffeln erteilt

Dr.-Ing. Karl-Heinz Kutz Presse- und Kommunikationsstelle
Universität Rostock

    Einladung zur Pressekonferenz

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat der Universität Rostock die Genehmigung zur Freisetzung (Freilandversuch) von gentechnisch veränderten Kartoffeln am Standort Groß Lüsewitz erteilt.

    Ziel der Versuche ist es, geeignete Verfahren zu entwickeln und praktisch zu testen, mit denen die Sicherheit neuartiger gentechnisch veränderter Pflanzen für Umwelt und Verbraucher überprüft werden kann.
    Bei den vier gentechnisch veränderten Kartoffeln, die im Rahmen des in Groß-Lüsewitz geplanten Versuchs eingesetzt werden sollen, handelt es sich um Prototypen für gentechnisch veränderte Pflanzen der zweiten und dritten Generation, an denen weltweit zahlreiche Forschergruppen und Unternehmen arbeiten. Dabei geht es etwa um neuartige Pflanzen, die nachwachsende Rohstoffe liefern oder Arzneimittelwirkstoffe produzieren.
    Die Freisetzung findet im Rahmen der Forschungsarbeiten des "Innovativen Regionalen Wachstumskerns BioOK" statt, bei denen Unternehmen der Region gemeinsam mit der Universität Rostock Verfahren für die Risikobewertung und Zulassung von Gentechnisch Veränderten Pflanzen entwickeln. Der Verbund BioOK will sich als "TÜV" für Gentechnisch Veränderte Pflanzen am Standort Groß Lüsewitz etablieren.

    Die Universität plant - bei geeigneter Wetterlage - die Kartoffeln am Mittwoch, dem 21.06.2006 auszupflanzen. Pressevertreter sind herzlich eingeladen, sich vor Ort die Auspflanzungen anzusehen. Wir erwarten Sie um 9:00 Uhr zu einer Pressekonferenz mit anschließender Feldbesichtigung im AgroBioTechnikum Groß Lüsewitz, also nicht in der Universität.
    Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tieren sowie für die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 1.800 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Verfahrens geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt.
    Laut Genehmigung muss die Versuchsfläche mindestens im Abstand von 150 Metern zu anderen Kartoffeln angelegt werden. Das zu gentechnischen Versuchszwecken veränderte Saat- und Erntegut wird entsprechend gekennzeichnet. Die Fläche muss im Jahr nach dem Versuch nach Versuchskartoffeln abgesucht werden, um die zu entfernen, die ggf. auf der Fläche überdauert haben. Damit Wildtiere keine Versuchskartoffeln fressen oder verschleppen können, wird die Fläche vom Antragsteller eingezäunt.
    Im Rahmen des Benehmensverfahrens wurden das Bundesamt für Naturschutz, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Robert-Koch-Institut beteiligt. Gleichzeitig wurde eine Stellungnahme der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft eingeholt. Darüber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung unterstützt durch fachliche Stellungnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und durch die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit, die das BVL als Gremium unabhängiger Wissenschaftler und Sachverständiger berät.

    Kontakt:
    Prof. Dr. Inge Broer
    T: 0381 498 4080
    e-mail: inge.broer@uni-rostock.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Informationstechnik, Tier / Land / Forst
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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