Nach einer Prüfung der entsprechenden technischen Ausstattung durch die Gebühreneinzugszentrale GEZ soll die Technische Universität Ilmenau 105.000 EURO an Gebühren nachentrichten. Die GEZ-Prüfung umfasste einen Zeitraum von 10 Jahren; das Augenmerk lag auf technischer Ausstattung wie Videorecorder, die zur Wiedergabe von Rundfunk- oder Fernsehsendungen geeignet sind.
Die Nachzahlungsforderung, der die Universität unter Vorbehalt nachkommen wird, reißt ein empfindliches Loch in den steuerfinanzierten Haushalt der TU Ilmenau.
Rektor Prof. Peter Scharff:
"Diese Nachzahlung trifft unsere Mittel für Lehre und Forschung. Wir werden das Geld in diesem Bereich einsparen müssen; die geforderte Summe hat den Gegenwert von zwei wissenschaftliche Mitarbeiterstellen.
Die Geräte wurden aus Steuermitteln finanziert, jetzt werden wir wiederum Steuergeld zur Begleichung der Nachzahlung aufwenden. Ebenfalls aus Steuergeld werden wir Geräte wie Videorecorder oder zukünftig Computer so umrüsten müssen, dass sie für Rundfunk- und Fernsehempfang und -wiedergabe untauglich sind. Hier wird von einer Tasche in die andere gewirtschaftet und in der Tat gutes Geld 'verbrannt'.
Für das Rektorat der TU Ilmenau ist es zudem unverständlich, dass Bildungseinrichtungen wie Universitäten anders behandelt werden als Schulen, die von den Gebühren befreit sind.
Ich bedauere es sehr, dass wir bei diesem ernsthaften finanziellen Problem keine Unterstützung aus dem politischen Raum erfahren. Aber immerhin wird sich die Hochschulrektoren-Konferenz des Themas annehmen, da bundesweit sehr viele Universitäten betroffen sein dürften".
Kontakt/Information:
TU Ilmenau
Referat Marketing und Studentische Angelegenheiten
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 03677 69-2545
e-mail: pressestelle@tu-ilmenau.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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