Jena, 19.06.2006
1. Der Allgemeine Fakultätentag wendet sich dagegen, Studienbeiträge oder Studiengebühren zur Studienlenkung einzusetzen. Deshalb sollten keine nach Studienphasen (BA, MA, Promotionsphase) gestaffelten Studienbeiträge oder Studiengebühren erhoben werden.
2. Beim Übergang von der BA- zur MA-Studienphase sollten schon deshalb keine erhöhten Studiengebühren erhoben werden, weil Deutschland sich keine sinkenden Studierenden- und Absolventenzahlen leisten kann. In vielen Bereichen sollten erfolgreiche Absolventen der BA-Studienphase die Möglichkeit erhalten, ihr Studium mit der MA-Studienphase fortzusetzen. Schon im Hinblick auf die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses dürfen MA-Studiengänge keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Studierenden mit sich bringen.
3. Studienbeiträge oder Studiengebühren dürfen nicht zur Grundsubventionierung der Universitätshaushalte dienen. Sie sollten wie in Österreich ausschließlich zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden und müssen deshalb bei den Fakultäten und Fachbereichen verbleiben, in denen sie erhoben werden. Im Interesse der Studierenden müssen diese Sondereinnahmen mit größtmöglicher Transparenz verwendet werden.
4. Die Erhebung von Studiengebühren oder Studienbeiträgen darf nicht als Vorwand dafür dienen, Landesmittel zu verringern.
Als Zusammenschluss der Fakultätentage vertritt der Allgemeine Fakultätentag die
hochschulpolitischen Interessen der Fächerkulturen an den deutschen Universitäten.
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Reinhold R. Grimm
Präsident des Allgemeinen Fakultätentages
c/o Friedrich-Schiller-Universität Jena
Philosophische Fakultät/Institut für Romanistik
07740 Jena
Tel: 03641-944610
Fax: 03641-944612
Mail: reinhold.r.grimm@uni-jena.de
Internet: http://www.fakultaetentag.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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