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21.06.2006 11:45

Universitäten befürchten Kostenlawine durch neues Hochschulgesetz

Michael Kroemer Pressestelle
Universität Wuppertal

    Pressemitteilung der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Nordrhein-Westfalen:

    Die Rektoren der nordrhein-westfälischen Universitäten befürchten eine Kostenlawine durch das neue Hochschulgesetz.

    Die Rektoren der nordrhein-westfälischen Universitäten haben große Sorge, dass das für 2007 vorgesehene neue Hochschulgesetz des Landes den Hochschulen Kosten in unabsehbarem und möglicherweise existenzbedrohendem Umfang aufbürdet. Diese Kosten kommen zu denjenigen Ressourcenverlusten hinzu, die die Hochschulen durch politisch erzwungenen Stellenabbau, Globalzuschussbudget (statt Stellenfinanzierung), Auflagen wie Akkreditierung und anderes zurzeit bereits verkraften müssen.

    Das kürzlich in den Landtag eingebrachte Gesetz soll die Hochschulen zum
    1. Januar 2007 aus dem Staatszusammenhang herauslösen und sie zu eigen-ständigen Körperschaften verselbständigen. Die damit verbundene, grundsätzlich begrüßte Autonomie wird allerdings mit Kosten in den Hochschulhaushalten verbunden sein, die zum Teil weder als Position noch betragsmäßig bekannt sind - und dies weder im Ministerium, noch in den Hochschulen.

    Den Gesetzgebungsprozess begleitend bemüht sich zurzeit eine Arbeitsgruppe von Ministerialbeamten und Vertretern der Hochschulen, die zu erwartenden zusätzlichen Kostenposten zu identifizieren und quantitativ abzuschätzen. Eine erste Liste enthält mehrere Dutzend einschlägiger Positionen. Als besonders problematisch bewerten die Uni-Rektoren die Unsicherheit, dass nach der Verselbständigung der Hochschulen neuartige Steuerforderungen, z.B. die Mehrwertbesteuerung von Drittmitteln oder von Mieten, seitens der Finanzverwaltung auf sie zukommen könnten. Die drohende Belastung der Hochschulhaushalte wäre immens. Die Landesregierung ist wegen der Selbständigkeit der Finanzverwaltung nicht in der Lage, den Hochschulen Erwartungssicherheit in dieser Hinsicht zu geben.

    Die Landesregierung hat zwar zugesagt, Einsparungen des Landes, die sich ihm durch die Verselbständigung der Hochschulen ergeben, an diese weiterzugeben. Diese Einsparungen bilden jedoch nur einen sehr kleinen Teil derjenigen Kosten, die den verselbständigten Hochschulen neu erwachsen könnten.

    Die Landesrektorenkonferenz der Universitäten dringt daher darauf,

    o alle ihnen entstehende Kosten des neuen Hochschulgesetzes, auch in deren Umfang, zu identifizieren, bevor das Gesetz in Wirkung gesetzt wird,
    o erforderlichenfalls die Umsetzung des Hochschulgesetzes zeitlich zu verschieben und eine inhaltliche Überprüfung im Hinblick auf Kosten vorzunehmen.

    Kontakt:
    Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW
    - Geschäftsstelle -
    Dipl.-Soz.Wiss. Anne Bormann
    c/o Bergische Universität Wuppertal
    Gaußstraße 2o, 42119 Wuppertal
    Telefon 0202/439-5005, Fax -5015


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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