Finanzielle Auswirkungen des Hochschulfreiheitsgesetzes
Mit Unverständnis hat das Innovationsministerium die heutige Pressemitteilung der Landesrektorenkonferenz der Universitäten (LRK) zur Kenntnis genommen. Alle Anregungen der LRK zum Referentenentwurf des Hochschulfreiheitsgesetzes seien in den Gesetzentwurf eingeflossen. An der Ermittlung eventueller zusätzlicher Kosten für die Hochschulen nach Inkrafttreten des Gesetzes arbeitet bereits seit geraumer Zeit eine Arbeitsgruppe, der Vertreter der Hochschulen und des Ministeriums angehören.
Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass höheren Kosten erhebliche Effizienzgewinne der Hochschulen gegenüber ständen. Diese werden in Nordrhein-Westfalen den Hochschulen anders als bei anderen Landeseinrichtungen nicht bei der Landesfinanzierung in Abzug gebracht, weil den Hochschulen zusätzliche Gestaltungskraft eingeräumt werden soll.
"Wir werden die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen des Gesetzes sehr sorgfältig betrachten. Ich bin sicher, dass bei der Bilanz für jede Hochschule ein deutliches Plus herauskommt", sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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