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22.06.2006 18:24

Was bringt die bayerische Hochschulreform?

Klaus P. Prem Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Universität Augsburg

    Podiumsdiskussion in der Reihe "Treffpunkt Universität - Augsburger Gespräch" am 10. Juli mit Wissenschaftsminister Goppel und CHE-Chef Müller-Böling über die Zukunft der Universitäten / Am 9. August und am 13. September auf BR-alpha
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    Die Einführung von Studiengebühren und neuen Studienabschlüssen sind nur zwei von zahlreichen tiefgreifenden Änderungen, die das neue bayerische Hochschulrecht mit sich bringt. Um diese Neuerungen, um die Erwartungen, Hoffnungen und Befürchtungen, die mit ihnen verbunden werden, wird es am Montag, dem 10. Juli 2006, bei einer öffentlichen Podiumsdiskussion an der Universität Augsburg gehen. Bei dieser dritten Veranstaltung in der Reihe "Treffpunkt Universität - Augsburger Gespräch", die von Ulrike Leutheusser, Leiterin des Programmbereichs Wissenschaft - Bildung - Geschichte beim Bayerischen Fernsehen, moderiert wird, diskutiert der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Dr. Thomas Goppel, mit dem Leiter des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE), Prof. Dr. Detlef Müller-Böling, mit dem Chefredakteur der Augsburger Allgemeinen, Rainer Bonhorst, und mit der Unternehmerin Dipl.-Ing. Sabine Herold (Geschäftsführende Gesellschafterin, DELO Industrieklebstoffe). Weitere Teilnehmer sind der Rektor der Universität Augsburg, Prof. Dr. Wilfried Bottke, und Andreas Busen, studentischer Vertreter im Senat der Universität Augsburg. Auch diese dritte Veranstaltung in der Reihe "Treffpunkt Universität - Augsburger Gespräch" wird von BR-alpha, dem Bildungskanal des Bayerischen Fernsehens, aufgezeichnet und in zwei Teilen am 9. August 2006 und am 13. September jeweils um 20.15 Uhr gesendet.

    Seit dem 1. Juni 2006 ist es in Kraft: das neue bayerische Hochschulrecht. Für die Studenten heißt das vor allem teurer und schneller studieren. Sie müssen ab dem Sommersemester 2007 für das Erststudium bis zu 500 Euro pro Semester bezahlen. Nach Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist Bayern damit das vierte Bundesland, das Studiengebühren erhebt. Bis zum Wintersemester 2009/10 sollen außerdem Bachelor- und Masterstudiengänge die Regel sein, von denen man sich eine bessere internationale Vergleichbarkeit und kürzere Studienzeiten erwartet.

    Den Universitäten verspricht das Reformpaket mehr Autonomie, es bedeutet für sie zugleich ein höheres Maß an Eigenfinanzierung. Der Staat zieht sich aus der Detailsteuerung der Hochschulen zurück, ein Drittel der bisherigen Vorschriften soll wegfallen. Dienstvorgesetzter aller Professoren ist künftig nicht mehr der Wissenschaftsminister, sondern der Präsident. Er erhält mehr Kompetenzen und die Verantwortung für eine klare Profilbildung der Hochschule. Mehr Einfluss erhält auch der künftig aus externen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis einerseits und dem verkleinerten Senat andererseits zusammengesetzte Hochschulrat, der als eine Art Aufsichtsrat fungieren soll. Weiterhin wird die Juniorprofessur als gleichwertige Qualifikationsmöglichkeit für eine Professur neben der Habilitation eingeführt.

    Kritik an den Reformen kommt nicht nur von Vertretern der Studentinnen und Studenten, die die Studiengebühren als sozial selektiv ablehnen, auch wenn Befreiungsmöglichkeiten und ein Darlehensmodell vorgesehen sind. Einige Hochschulrektoren bemängeln zu wenig Mut und Vertrauen von Seiten der Politik. So tritt der Staat z. B. sein Berufungsrecht für Professoren ebenso wenig ab wie sein Mitspracherecht bei der Einrichtung und Schließung von Studiengängen. Durch das "Aufsichtsratsmodell" wird die Gremienuniversität faktisch abgeschafft. Führt das zu einer Schwächung der inneruniversitären Demokratie und zu einer Einschränkung der Freiheit der Wissenschaft zugunsten größerer Wirtschaftsnähe, wie die Opposition befürchtet? Der Anteil der Bildungsausgaben am Staatshaushalt ist seit Jahren rückläufig, die Zahl der Studierenden wird bis 2015 aber um 70.000 ansteigen. Die Hochschulen müssen also in Zukunft noch mehr Drittmittel akquirieren, um das Finanzierungsniveau zu halten. Die Studiengebühren allein können dieses Problem nicht lösen.

    Werden diejenigen, die zahlen, künftig auch bessere Studienverhältnisse vorfinden oder versickern die Gebühren in einem durch die Gebühren selbst verursachten größeren Verwaltungsaufwand? Kann man Studiengebühren überhaupt "sozial verträglich" gestalten? Wie zukunftsfähig ist die bayerische Hochschulreform im bundesdeutschen, aber auch im internationalen Vergleich? Wie viel Mitspracherecht der Wirtschaft ist im Wissenschaftsbetrieb sinnvoll?

    EINLASSKARTEN ERFORDERLICH

    Die Veranstaltung/Aufzeichnung findet am Montag, dem 10. Juli 2006, von 18.00 bis ca. 20.00 Uhr im Albertus-Magnus-Hörsaal (HS I) der Universität Augsburg statt. Sie ist öffentlich. Die Teilnahme ist kostenfrei, erfordert aber den Besitz von Einlasskarten, die ab Ende Juni 2006 im Kundencenter der Augsburger Allgemeinen (Maximilianstraße 3, 86150 Augsburg) und bei der Studentenvertretung der Universität Augsburg (Rektoratsgebäude, Universitätsstraße 2) erhältlich sind. Mit der Teilnahme erklären die Gäste der Veranstaltung ihr Einverständnis, bei der Ausstrahlung der Sendung u. U. im Bild zu erscheinen.

    AUSSTRAHLUNG IN ZWEI TEILEN

    Die Aufzeichnung der Diskussionsveranstaltung wird in zwei Teilen am 9. August und am 13. September 2006 jeweils um 20.15 Uhr auf BR-alpa im "Alpha-Form Wissenschaft" gesendet. Wiederholungen beider Teile werden am 10. August bzw. am 14. September jeweils um 13.00 Uhr zu sehen sein.
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    KONTAKT UND WEITERE INFORMATIONEN:
    Corinna Benning
    Bayerischer Rundfunk
    Redaktion Bildung
    Telefon 089/3806-5030
    Fax 089/3806-7694,
    corinna.benning@brnet.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     


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