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10.12.1999 12:05

Zwischenlösung für Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten

Ole Lünnemann Referat Hochschulkommunikation
Universität Dortmund

    An der Universität Dortmund sollen die Interessen der Frauenförderung und Gleichberechtigung trotz der Anfang Dezember abgesetzten Nominierung der neuen Frauenbeauftragten ohne Unterbrechung wahrgenommen werden. Die Grundordnung der Hochschule muss möglichst rasch an die Bestimmungen des neuen Gleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen angepaßt werden. Unterdessen sollen die Frauen in der Hochschule am 1. Februar ihre Stimmen für eine kommissarische neue Besetzung des Frauenbüros abgeben.

    Die Universität hat die Nominierung der neuen Frauenbeauftragten Anfang Dezember abgesetzt, weil der Landtag überraschend ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet hatte, das erheblich veränderte und erweiterte Kompetenzen für die neuen Gleichstellungsbeauftragten vorsieht. Da es - im Vorgriff auf das neue Hochschulgesetz - auch in den Universitäten gilt, müssen die Bestimmungen in der Grundordnung neu geregelt werden. Eine einstweilige Verlängerung der Amtszeit der bisherigen Frauenbeaufragten Erika Knacke ist allerdings nicht möglich, da diese Ende Januar aus dem Dienst der Universität ausscheidet.

    Der Senat beschloss gestern (9.12.1999) nicht nur, unverzüglich die Änderung der Grundordnung vorzubereiten, sondern für eine vorläufige Besetzung der Ämter im Frauenbüro einen Urnengang am 1. Februar einzuleiten. Die weiblichen Hochschulangehörigen werden dabei am 2. Februar 2000 die gewünschte kommissarische Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen für die vier Statusgruppen nominieren. Der Senat kann die Vorgeschlagenen dann am 7. Februar wählen und dem Rektorat zur Bestellung vorschlagen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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