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10.12.1999 13:13

Neuer Senat der TU Darmstadt konstituiert

Sabine Gerbaulet Science Communication Centre - Abteilung Kommunikation
Technische Universität Darmstadt

    Neuer Senat der TU Darmstadt konstituiert

    Der Konvent der TU Darmstadt hat auf seiner Sitzung am 8. Dezember 1999 die Mitglieder des neuen Senats bestätigt, die von den Hochschulgruppen entsprechend dem Wahlergebnis der Konventswahlen vom Januar 1998 benannt worden sind. Auf dieses Verfahren hatte sich der Konvent geeinigt, da bis zum Inkrafttreten der von der Landesregierung geplanten Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) keine Konventswahlen zugelassen sind. Der Senat trifft sich zu seiner konstituierenden Sitzung am Mittwoch, dem 15. Dezember 1999. Ihm gehören - entsprechend der Grundordnung der TU Darmstadt - der Präsident als Vorsitzender, zehn Professoren, vier Studierende, drei wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen sowie drei administrativ-technische Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen an. Die Dekane der Fachbereiche haben Rede- und Antragsrecht im Senat, aber kein Stimmrecht.
    Grundlage für die Konstituierung des neuen Senats ist die Genehmigung der Grundordnung der TU Darmstadt durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK), die mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen am 23. November 1999 in Kraft getreten ist. Die in der ursprünglich Fassung der Grundordnung vorgesehene Regelung, dass der Konvent die Aufgaben des erweiterten Senats gemäß § 38 Abs.4 des HHG übernimmt, ist vom HMWK nicht genehmigt worden. Die Genehmigung ist zudem mit einer Befristung bis zum 31. März 2001 ausgesprochen worden.

    S.G. 10.12.1999


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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