Am 27.06.2006 hat das Robert Koch-Institut die 18. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) erteilt. Sie ergeht an das Fraunhofer Institut für Biomedizinische Technik, St. Ingbert. In dem genehmigten Vorhaben sollen im Rahmen eines von der Europäischen Union geförderten Projektes verbesserte Protokolle für die Gefrierlagerung von hES-Zellen erarbeitet werden. Ferner sollen biophysikalische Veränderungen beim Einfrieren und Auftauen von hES-Zellen und der Einfluss der Gefrierlagerung auf die biologischen Eigenschaften der hES-Zellen untersucht werden. Das Einfrieren ist für die Langzeitlagerung der Zellen notwendig, führt jedoch gegenwärtig zu einer erheblichen Verminderung der Vitalität der Zellen. Bei erfolgreichem Abschluss des Projektes könnten standardisierte und schonendere Einfrier-, Lagerungs- und Auftauverfahren etabliert werden und dadurch Zellpräparationen ohne die derzeitig dabei auftretenden Vitalitätsverluste für die Forschung zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts unter http://www.rki.de (> Gesundheit A-Z > Stammzellen > Genehmigungsverfahren nach dem StZG) nachlesbar bzw. direkt unter der Internet-Adresse
http://www.rki.de/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/register__node.html.
Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein. Zum beantragten Vorhaben lag eine positive Stellungnahme der ZES vor.
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Herausgeber
Robert Koch-Institut
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Forschungsprojekte, Organisatorisches
Deutsch
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