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07.12.1999 00:00

Mindeststandards und Kriterien verabschiedet

Silke Lübbers Geschäftsstelle
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland

    Verbesserung von Qualität in Lehre und Studium durch Akkreditierungsverfahren: Mindeststandards und Kriterien verabschiedet

    Das Hochschulrahmengesetz ermöglicht seit 1998 die Einführung neuer Studiengänge mit den Abschlüssen Bakkalaureus/Bachelor (BA) und Magister/Master (MA). Seitdem sind bundesweit etwa 300 dieser neuen Studienmöglichkeiten entwickelt worden. Zukünftig werden Akkreditierungsverfahren zur Qualität in Lehre und Studium beitragen und die internationale Anerkennung der Studienabschlüsse "Made in Germany" verbessern.

    Den Akkreditierungsablauf für dieses neue Studienangebot zu koordinieren und zu begleiten ist Aufgabe des länderübergreifenden AkkreditierungsRates, der durch Beschluss der Kultusministerkonferenz eingerichtet wurde. Der AkkreditierungsRat formuliert Anforderungen für die Akkreditierung von Agenturen, die die neuen Studiengänge prüfen sollen. Nur in besonderen Fällen wird der AkkreditierungsRat selbst die Akkreditierung von Studiengängen durchführen.

    Nach intensiven Beratungen hat der AkkreditierungsRat am 30. November 1999 Mindeststandards für die Akkreditierung von Agenturen sowie Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen BA und MA beschlossen, die der Vorsitzende des AkkreditierungsRates, Professor Dr. Karl-Heinz Hoffmann heute der Öffentlichkeit vorstellte. "Bei der Akkreditierung geht es nicht um eine Uniformisierung von Leistungen und Angeboten, sondern um Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualität dieser Leistungen", erläuterte Professor Hoffmann den Kern des neuen Verfahrens. "Die vom AkkreditierungsRat formulierten Grundsätze, Mindeststandards und Kriterien sollen den mit der Akkreditierung beauftragten Agenturen einen Rahmen für Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten geben und den Hochschulen Freiräume für die Einführung neuer Studiengänge eröffnen."

    Die beschlossenen Mindeststandards sehen u.a. vor, dass die akkreditierten Agenturen, die die neuen Studiengänge prüfen werden, unabhängig von Hochschulen, Wirtschafts- und Berufsverbänden arbeiten. Eine angemessene Beteiligung von Hochschulen und Berufspraxis ist bei der Entscheidung über die Akkreditierungen vorgesehen. Neben der Voraussetzung einer funktionierenden Infrastruktur müssen die Agenturen bei der Begutachtung nationale und internationale Kompetenz hochschulartenübergreifend zusammenführen. Die Akkreditierung kann jede Agentur schriftlich bei dem AkkreditierungsRat beantragen.

    Die Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen BA/MA soll nur in Ausnahmefällen durch den AkkreditierungsRat selbst durchgeführt werden. In der Regel sollen die neu entstehenden Akkreditierungsagenturen diese Aufgabe übernehmen. Der AkkreditierungsRat hat auch hierfür übergreifende Kriterien entwickelt, die von den Agenturen bei der Begutachtung angewendet werden sollen. "Die Akkreditierung neuer Studiengänge soll dazu beitragen, die Qualität und die Studierbarkeit des Studienangebots zu sichern und die Studienmöglichkeiten zu erweitern", erklärte Professor Hoffmann. "Das 'System der Vielfalt' bedingt ein 'System der Transparenz', das durch die Akkreditierungsverfahren gewährleistet werden soll."

    Die vom AkkreditierungsRat verabschiedeten Kriterien sehen für die neuen Studiengänge u.a. eine stärkere Berücksichtigung der Internationalität von Studieninhalten und Studienorganisation vor. Die Berufsbefähigung und die Vermittlung nicht nur der fachlichen und methodischen, sondern auch der sozialen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen soll stärker in den Mittelpunkt des Studiums treten.

    Die beschlossenen Mindeststandards und Kriterien sind im Internet auf der Homepage des AkkreditierungsRates unter http://www.akkreditierungsrat.de abrufbar.


    Weitere Informationen:

    http://www.akkreditierungsrat.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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