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29.01.1997 00:00

Gemeineuropäisches Deliktsrecht

Marietta Fuhrmann-Koch Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Universität Osnabrück

    Osnabrueck, 29. Januar 1997 / Nr. 10/97

    Jus Commune: Erster Band zum Gemeineuropaeischen Deliktsrecht ist erschienen

    Internationales Team von Nachwuchswissenschaftlern arbeitet unter der Leitung von Prof. von Bar

    Die unterschiedlichen Privatrechtsordnungen in den Mitgliedstaaten der Europaeischen Union (EU) lassen sich auf gemeinsame rechtliche Grundwertungen zurueckfuehren und damit als Ausformungen einer einzigen wissenschaftlichen Disziplin darstellen. Einen Beleg fuer diese These hat der Osnabruecker Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christian von Bar jetzt vorgelegt: Der erste Band seines "Gemeineuropaeischen Deliktsrechts" ist im November erschienen. Das fast 800 Seiten starke Werk faechert in den Kernbereichen dieses Rechtsgebietes die europaweiten Gemeinsamkeiten auf. Dazu Prof. von Bar: "Die einzelnen Rechtsordnungen in Europa haben sozusagen ununterbrochen voneinander gelernt. Die jeweiligen nationalen Fassungen sind Reaktionen auf Entwicklungen in den benachbarten Jurisdiktionen und damit letztlich nichts anderes als die Meinungsvielfalt, die immer auch innerhalb einer einzigen Rechtsordnung zu finden ist."

    Prof. von Bar, der 1993 fuer seine Arbeiten mit dem Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ausgezeichnet wurde, nennt die Publikation ein "ganz normales Lehr- und Handbuch des ausservertraglichen Haftungsrechts". Doch bereits seine Entstehung ist aussergewoehnlich. Der Wissenschaftler, der seit 1981 an der Universitaet Osnabrueck lehrt und forscht, hat an seinem Institut fuer Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung ein internationales Team von jungen Juristen versammelt. Die Nachwuchswissenschaftler leisteten wichtige Grundlagenarbeit und legten Berichte ueber das Deliktsrecht ihrer jeweiligen Herkunftsregion vor. Dabei wurden allein, so Prof. von Bar, mehrere Tausend gerichtliche Entscheidungen aus dem europaeischen Ausland - von Italien, Griechenland und Portugal bis zu Irland, Schweden und Finnland - ausgewertet. Aus dem "tatsaechlich praktizierten Haftungsrecht" in den einzelnen Staaten der Europaeische Union entwickelte das Team unter der Leitung von Prof. von Bar dann einen gemeinsamen Ordnungsrahmen und ein einheitliches Rechtssystem. Der zweite Band zum "Gemeineuropaeischen Deliktsrecht" ist inzwischen in Arbeit, beide Buecher sind Teil der neuen Publikationsreihe "Jus Commune Europaeum", die der Beck-Verlag zu diesem Zweck aufgelegt hat. Eine englischsprachige Ausgabe des ersten Bandes wird zur Zeit fuer den Verlag Oxford University Press vorbereitet, eine japanische Uebersetzung ist bereits fertiggestellt.

    Moeglich wurde das bisher einzigartige Modellvorhaben durch erhebliche finanzielle Unterstuetzung der Thyssen-Stiftung in Koeln, ausserdem flossen die DFG-Gelder fuer den Leibniz-Preis in das Forschungsprojekt ein. Die Arbeit an dem "Gemeineuropaeischen Deliktsrecht" sieht Prof. von Bar dabei nur als einen ersten Schritt: Sein Ziel ist es, Weichen in Richtung auf ein gemeineuropaeisches Privatrecht zu stellen, das aus sich heraus entwicklungsfaehig sein wird.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft
    überregional
    Es wurden keine Arten angegeben
    Deutsch


     

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