Institut für Notarrecht wird am 7. Juli an der Universität Jena eröffnet
Jena (06.07.06) Nicht alles, was vertraglich niedergeschrieben wird, ist auch rechtlich erlaubt. Den "Schranken der Vertragsfreiheit" widmet sich das Symposium, mit dem das neu errichtete Institut für Notarrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena eröffnet wird. Zur Eröffnungsveranstaltung laden die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Jenaer Universität, die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung und die Notarkammer Thüringen am Freitag, den 7. Juli um 10.00 Uhr in den Hörsaal 2 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Carl-Zeiß-Straße 3) ein.
"Das neu errichtete Institut für Notarrecht erlaubt es, künftig eine ganze Reihe zusätzlicher praxisnaher Lehrveranstaltungen anzubieten", so Prof. Dr. Walter Bayer, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Denn an der Arbeit des Instituts, das eine gemeinsame Einrichtung der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der bundesweit tätigen Notarrechtlichen Vereinigung ist, beteiligen sich zahlreiche niedergelassene Notare. Finanziert wird die neue Einrichtung mit insgesamt 200.000 Euro durch die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung und die Notarkammer Thüringen.
Die Aufgaben des neuen Instituts liegen im Bereich der Forschung und Lehre zu allen Rechtsgebieten, die die notarielle Praxis berühren. "Das reicht vom Familien- und Erbrecht, etwa dem Verfassen von Testamenten, Patientenverfügungen oder Eheverträgen, über das Gesellschaftsrecht, z. B. bei Unternehmens- oder Vereinsgründungen, bis hin zum allgemeinen Vertragsrecht", erläutert Prof. Dr. Elisabeth Koch. Die Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte der Universität Jena wird die erste Geschäftsführende Institutsdirektorin sein.
Das breite Themenspektrum spiegelt auch das Eröffnungssymposium wider, zu dem die interessierte Öffentlichkeit herzlich eingeladen ist. So hält zu Beginn Prof. Dr. Dr. h. c. Josef Isensee vom Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn ein Grundlagenreferat zum Thema "Vertragsfreiheit und Verfassung". Anschließend erläutert Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Schwab von der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg die Schranken der Vertragsfreiheit, die sich durch die neue Antidiskriminierungsrichtlinie in Deutschland ergeben. Prof. Dr. Elisabeth Koch wird in einem gemeinsamen Referat mit dem Vorsitzenden der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung, Prof. Dr. Rainer Kanzleiter, über aktuelle Fälle aus dem Familienrecht berichten. Zum Thema "Schranken der Vertragsfreiheit im Gesellschaftsrecht" referieren abschließend Prof. Dr. Walter Bayer und der Hamburger Notar Prof. Dr. Hans-Joachim Priester.
Kontakt:
Prof. Dr. Walter Bayer
Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Str. 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942000
Fax: 03641 / 942002
E-Mail: Dekanat[at]recht.uni-jena.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
regional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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