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13.07.2006 16:25

RUB erarbeitet Gebührensatzung: Vier Eckpunkte für Mittelverwendung definiert

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Der Senat der Ruhr-Universität hat heute die Universitätsverwaltung beauftragt, den Entwurf einer Gebührensatzung zu erarbeiten. Dieser Satzungsentwurf wird mit der Arbeitsgruppe "Erhebung des Verbesserungsbedarfs der Studienqualität" und mit den Senatoren rückgekoppelt, ehe der Senat in einer Sondersitzung am 18. September 2006 darüber debattiert und gegebenenfalls eine Satzung verabschiedet. Damit ist in der heutigen Senatssitzung keine eindeutige Entscheidung für oder gegen Studiengebühren gefallen.

    Bochum, 13.07.2006
    Nr. 246

    RUB erarbeitet Gebührensatzung
    Studienbeiträge: endgültige Entscheidung vertagt
    Vier Eckpunkte für Mittelverwendung definiert

    Der Senat der Ruhr-Universität hat heute die Universitätsverwaltung beauftragt, den Entwurf einer Gebührensatzung zu erarbeiten. Dieser Satzungsentwurf wird mit der Arbeitsgruppe "Erhebung des Verbesserungsbedarfs der Studienqualität" und mit den Senatoren rückgekoppelt, ehe der Senat in einer Sondersitzung am 18. September 2006 darüber debattiert und gegebenenfalls eine Satzung verabschiedet. Damit ist in der heutigen Senatssitzung keine eindeutige Entscheidung für oder gegen Studiengebühren gefallen. Begleitet, aber nicht gestört wurde die Sitzung wiederum von Studierendenprotesten: Knapp 100 Studierende protestierten auf dem Nordforum und im Treppenhaus des Verwaltungsgebäudes gegen Studiengebühren sowie gegen die Verlegung der Debatte in den nichtöffentlichen Teil der Senatssitzung.

    Vier Eckpunkte definiert

    Festgelegt hat der Senat heute vier Eckpunkte, an denen sich eine Gebührensatzung orientieren soll:

    1. Das soziale Profil der Hochschule soll deutlich sichtbar werden, zum Beispiel durch Ausnahme- und Härtefallregelungen für behinderte Studierende, studierende Eltern, Studierende aus einkommensschwachen oder kinderreichen Familien.
    2. Die Mittel werden größtenteils nach dem "Herkommensprinzip" verteilt: Sie sollen, nach einer bestimmten Gewichtung, den Fakultäten und Fächern zugute kommen. Ein bestimmter Teil der Mittel würde zentral verteilt werden, zum Beispiel für die Bibliothek oder die Hörsaalausstattung.
    3. Dezentrale Entscheidung: Über die Verwendung der Mittel, die die Fakultäten bekommen, entscheiden die Fakultäten selbst - unter maßgeblicher Beteiligung studentischer Interessenvertreter.
    4. Die Einführung, Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen bedarf eines effektiven Controllings.

    Erarbeitet hat diese Eckpunkte die Arbeitsgruppe "Erhebung des Verbesserungsbedarfs der Studienqualität", die der Senat am 1.6.2006 eingesetzt hat und die sich aus Vertretern aller vier Statusgruppen zusammensetzt (Professoren, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende). Sie sollte dem Senat Modelle zur Verwendung von Studienbeiträgen vorschlagen und wird nun in den Entwurf einer Gebührensatzung mit einbezogen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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