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21.07.2006 18:51

Deutsche Diabetes-Gesellschaft fordert aussagekräftige Studien: G-BA-Regelung zur Anwendung von kurzwirkenden Insulinanaloga erfolgte ohne solide wissenschaftliche Studien

Medizin - Kommunikation Pressearbeit
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    Bochum, 21. Juli 2006 - Hausärzte und Diabetologen sollen zukünftig alle Patienten mit Diabetes Typ 2 auf kostengünstigeres Humaninsulin einstellen. Stimmt das Bundesgesundheitsministerium diesem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) innerhalb der nächsten zwei Monate zu, übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen dann nur noch in Ausnahmefällen die Kosten für die teureren, kurzwirksamen Insulinanaloga. Der Beschluss beruht nach Meinung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) jedoch auf einer unzureichenden Studienlage. Außerdem seien die vorgesehenen Ausnahmefälle nicht eindeutig geregelt.

    "Die DDG begrüßt, dass der Beschluss eine weitere Anwendung der kurzwirkenden Insulinanaloga bei den Patienten vorsieht, bei denen damit die Therapieziele besser erreicht werden können", meint Professor Dr. med. Wolfgang Kerner, Präsident der DDG, in einer aktuellen Stellungnahme. Allerdings sei unklar, wie dies im Einzelfall geschehen soll. Eine standardisierte Methode ist im Beschluss der G-BA dafür nicht vorgesehen. "Wir befürchten, dass die Möglichkeit, gewisse Patienten mit Analoga zu behandeln, mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand verbunden sein wird", gibt Prof. Dr. med. Harald Klein, Vorsitzender des Ausschusses Pharmakotherapie der DDG, zu Bedenken.

    Ziel jeder Diabetesbehandlung ist, die Blutzuckerwerte optimal einzustellen, um schwere Folgeschäden zu vermeiden. Um dies im Tagesablauf zu erreichen, gibt es Insuline, die verschieden lang wirken. Die kurzwirksamen Analoga sind mit ihrem zeitlichen Wirkprofil besser als unverändertes Humaninsulin dazu geeignet, die Insulinspiegel nach Mahlzeiten beim Gesunden nachzuahmen. Das IQWIG hat mit seiner Analyse der Literatur keine Evidenz der höchsten Stufe (randomisierte kontrollierte Studien mit mindestens 24 Wochen Dauer) finden können, dass sich dieser Vorteil auch in der praktischen Diabetesbehandlung niederschlägt. Dies liegt vermutlich daran, dass sich bisherige Studien eher an den Zulassungsvoraussetzungen als an der Nutzenanalyse orientierten und widerspricht der Erfahrung vieler Diabetologen und Patienten. Diese Erfahrungen sind nach Meinung der DDG nicht genügend in der aktuellen Entscheidung des G-BA berücksichtigt.

    "Die Folgen für unsere Patienten können so weitreichend sein, dass wir es für dringend notwendig halten, umgehend aussagekräftige wissenschaftliche Studien durchzuführen", fordert Professor Kerner. "Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft war und ist gerne bereit, dazu ihren Beitrag zu leisten. So können wir beispielsweise die Expertise unserer Mitglieder bei der Erstellung eines Studienplanes anbieten."

    Die Aufgaben der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) sind, neue und bessere Therapiemöglichkeiten zu erforschen und Rahmenbedingungen, die dies ermöglichen, zu erhalten. Sie unterstützt Forschungsvorhaben und Präventionsmaßnahmen. Weitere Ziele sind es, Ärzte und ärztliches Assistenzpersonal fortzubilden, Diabetiker zu schulen und Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit zu leisten.

    Kontakt für Rückfragen:
    Pressestelle DDG
    Beate Schweizer
    Tel.: 0711 8931 295, Fax: -167
    Schweizer@medizinkommunikation.org


    Weitere Informationen:

    http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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