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25.07.2006 09:50

Gegen Plagiate und Patentverletzungen: Patentanwälte stiften FernUniversität Professur

Susanne Bossemeyer Stabsstelle 2 – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
FernUniversität in Hagen

    Für eine neue Stiftungsprofessur für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz stellen Patentanwälte der FernUniversität in Hagen 750.000 Euro zur Verfügung, um die erfolgreiche Zusammenarbeit auf diesem Gebiet weiter zu vertiefen.

    Das Thema Patentrechtsverletzungen und Plagiate wird immer brennender, weil weltweit ungehemmt Produkte gefälscht und Entwicklungen kopiert werden. Umso wichtiger ist für die FernUniversität in Hagen die neue Stiftungsprofessur für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz. Hierfür stellen ihr Patentanwälte über einen eigens gegründeten Förderverein 750.000 Euro zur Verfügung, um die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet weiter zu vertiefen. Die Patentanwaltskammer in München unterstützt diese Stiftung in ideeller Weise. Nach Ablauf der fünfjährigen Förderfrist finanziert die FernUniversität die Professur weiter.

    Unterzeichnet wurde der Vertrag jetzt in Hagen für den Stiftungsverein von Prof. Dipl.-Ing. Dr. jur. Uwe Dreiss und Dipl.-Ing. Dr. jur. h.c. Hans Dieter Gesthuysen, beide Vorstandsmitglieder und ehemaligen Präsidenten der Patentanwaltskammer. Für die FernUniversität unterschrieben Rektor Univ.-Prof. Dr.-Ing. Helmut Hoyer und der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Univ.-Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum.

    "Für die FernUniversität ist dies ein bemerkenswerter Tag", freute sich Rektor Hoyer. Denn gerade die FernUniversität gibt ja nicht nur Gesellschaft und Wirtschaft neue Impulse, sondern lebt auch davon, von dort Anregungen und Hinweise zu erhalten: "Nicht zuletzt ist eine Stiftungsprofessur ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Universität."

    Die Bedeutung des Schutzes von geistigem Eigentum für die deutsche Wirtschaft machte Dipl.-Ing. Dr. jur. h. c. Hans Dieter Gesthuysen, der stellvertretende Vorsitzende des Stiftervereins, deutlich: "Deutschland ist innerhalb der EU das innovationsstärkste Land. Die Zahl der Patentanmeldungen aus Deutschland ist größer als die aus den drei nächstfolgenden Mitgliedsstaaten der EU - Großbritannien, Frankreich, Italien - zusammen. Das ist ein Standortvorteil, den es zu bewahren gilt!"

    Diskussion um Patente in der Informations- und Biotechnologie

    Der Gewerbliche Rechtsschutz, insbesondere das Patentrecht auf den Gebieten der Informations- und der Biotechnologie, ist heute politisch und wirtschaftlich wieder in der Diskussion. Gleichzeitig bemüht man sich auf europäischer Ebene seit 1979 nun schon zum vierten Mal um eine Vereinheitlichung der Patentgerichtsbarkeit. "Was wir für diese Diskussionen brauchen, sind wissenschaftlich erarbeitete Grundlagen und eine fundierte und auf die Praxis bezogene wissenschaftliche Begleitung der europäischen Gesetzgebung", beleuchtete der Vorsitzende des Stiftervereins, Prof. Dipl.-Ing. Dr. jur. Uwe Dreiss, die politischen und wirtschaftlichen Hintergründe des Vorhabens.

    Immer mehr Berufstätige betroffen

    "Die gesamte Thematik können wir über die Stiftungsprofessur jetzt auch als Teil eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs platzieren!", unterstrich Rektor Hoyer. Darüber hinaus sieht er verschiedene interdisziplinäre Anknüpfungsmöglichkeiten zu anderen Studienangeboten der FernUniversität: "Immer mehr Studierende kommen damit in Berührung." Denn der Schutz geistigen Eigentums wird für immer mehr Berufstätige wichtig, z. B. für Ingenieure.

    Für die Rechtswissenschaftliche Fakultät in Hagen ist die neue Professur - die noch in diesem Jahr besetzt werden soll - eine wichtige personelle Ergänzung. Die FernUniversität ist ja die einzige Universität, die auf die Aus- bzw. Weiterbildung der Patentanwälte zugeschnittene Programme als Fernstudium, also neben praxisorientierter Ausbildung bzw. beruflicher Tätigkeit, anbietet.

    Durch das Engagement des Stiftervereins werden auch in Kooperation mit der Patentanwaltskammer betriebene Projekte der Aus- und Weiterbildung von Patentanwältinnen und Patentanwälte an der FernUniversität personell abgesichert. Das eine ist ein zweijähriges Studium des allgemeinen Rechts (bürgerliches Recht, Prozessrecht, Wirtschaftsrecht), dessen erfolgreiche Teilnahme Voraussetzung für das Patentanwaltsexamen und damit neben dem naturwissenschaftlichen oder technischen Studium eine Säule ihrer Ausbildung ist. Daher hat jeder deutsche Patentanwalt ein von Prof. Vormbaum unterschriebenes Zeugnis.

    Das zweite Projekt ist ein zum "Master of Laws" führendes Weiterbildungsstudium, das nicht nur deutschen Patentanwältinnen und Patentanwälten, sondern auch solchen aus anderen Mitgliedsstaaten der EU offen steht. Hans-Dieter Gesthuysen: "Damit stellen wir dem innovativen technologisch orientierten Teil der deutschen Wirtschaft weiterhin eine hoch qualifizierte Beratung zur Verfügung und verbessern unsere Position im europäischen Wettbewerb."


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Elektrotechnik, Energie, Informationstechnik, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Organisatorisches, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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