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14.08.2006 16:31

Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz zum neuen Hohschulgesetz

Dr. Helge Möller Hochschulkommunikation
Universität Flensburg

    Die Landesregierung Schleswig-Holsteins legte Anfang Juli den Entwurf eines Gesetzes über die Hochschulen und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) vor. Die Landesrektorenkonferenz (LRK) äußert sich nun in einer ersten Stellungnahme enttäuscht über die Vorgehensweise des zuständigen Ministeriums und hält den Entwurf in vielen Punkten für überarbeitungsbedürftig.

    Die Landesregierung sei offensichtlich nicht an einer umfassenden und ernsthaften Diskussion mit den Hochschulen über ein neues Hochschulgesetz interessiert, so die LRK in einer Stellungnahme, die auch die Landesregierung kürzlich erhielt. Der Termin 8. August 2006 für Stellungnahmen der Hochschulen zum Referentenentwurf falle in die vorlesungsfreie Zeit und gäbe den Hochschulen keine Möglichkeit zu einer umfassenden und der Thematik angemessenen Kenntnisnahme und Diskussion des Entwurfes.

    Doch sei eine Überarbeitung des Hochschulgesetzes dringend notwendig, so die LRK. Die LRK sei auch weiterhin bereit, an dieser mitzuwirken, obwohl ihre Vorschläge in der Vergangenheit oft von der Landesregierung nicht hinreichend beachtet worden seien. "Wir erwarten, dass unsere sachlichen Argumente erkennbaren Eingang in die Diskussion finden", so Prof. Dr. Heiner Dunckel, Vorsitzender der LRK. Denn der vorliegende Gesetzesentwurf löse die grundlegenden Probleme des Wissenschaftssystems in Schleswig-Holstein nicht. Diese Probleme lauten: Unterfinanzierung, Unterdimensionierung und Überbürokratisierung, letztere wird, so die Befürchtung der LRK, durch die Schaffung eines Hochschul- bzw. Universitätsrates sogar noch verstärkt. Dieser führt zudem zu einer Verlagerung bislang hochschulinterner Entscheidungen nach außen und damit zu einer Verringerung der Autonomie der Hochschulen. Folgende weitere Punkte im Gesetzesentwurf stoßen bei der LRK vor allem auf Kritik:

    Die Mitbestimmungsrechte der Studierenden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden erheblich vermindert. Die Hochschulen erwarten jedoch, dass diese Gruppen an allen Entscheidungen angemessen beteiligt werden.

    Die gegenwärtigen Regelungen zur Qualitätssicherung, nämlich Akkreditierung, Evaluation, Qualitätsmanagementsystem führen jetzt schon zu einem erheblichen personellen, finanziellen und bürokratischen Aufwand. Der Gesetzesentwurf verstärkt das Problem.

    Durch den Wegfall des Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) im Zuge der Föderalismusreform fordert die LRK, dass das Land Finanzmittel im notwendigen Umfang für die Aufgabe Hochschulbau weiterhin zur Verfügung stellt.

    Nach der Fusion der beiden Universitätsklinika und ihrer Verselbstständigung werden nun auch die beiden medizinischen Fakultäten durch den neu geschaffenen Medizinausschuss weiter in ihren Kompetenzen beschnitten und fast vollständig von den Universitäten abgekoppelt, ein Vorgang, vor dem Wissenschaftsrat und Hochschulenrektorenkonferenz (HRK) deutlich warnen.

    Kontakt:
    Dr. Helge Möller, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Universität Flensburg, Tel.: 0461 - 14 44 916, E-mail: presse@uni-flensburg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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