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18.08.2006 12:51

RUB-Buchveröffentlichung: Hinrichtung, Martyrium und Schändung in der Geschichte

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Schon immer hatten die Menschen zum Tod, dem gewaltigen weil endgültigen Ereignis jedes Lebens, ein besonderes Verhältnis. Der Umgang mit Verstorbenen unterliegt seit Menschengedenken Regeln, Riten, Traditionen, Gesetzen. Die Tötung von Menschen hat in allen Kulturen einen besonderen Stellenwert: Sie ist verboten oder unter ganz bestimmten Umständen erlaubt, wird im Stillen vollzogen oder zu verschiedenen Zwecken inszeniert. Wissenschaftler verschiedener Disziplinen haben sich an der RUB auf zwei Tagungen in den Jahren 2004 und 2005 mit dem Tod beschäftigt. Der Tagungsband ist jetzt im Europäischen Universitätsverlag erschienen und vereint elf Beiträge zum inszenierten Tod in der Geschichte (Herausgeber: Prof. Dr. Linda-Marie Günther, Dr. Michael Oberweis, Fakultät für Geschichtswissenschaft der RUB).

    Bochum, 18.08.2006
    Nr. 273

    Hausfriedensbruch im Totenreich
    Buchveröffentlichung "Inszenierungen des Todes"
    Hinrichtung, Martyrium und Schändung in der Geschichte

    Schon immer hatten die Menschen zum Tod, dem gewaltigen weil endgültigen Ereignis jedes Lebens, ein besonderes Verhältnis. Der Umgang mit Verstorbenen unterliegt seit Menschengedenken Regeln, Riten, Traditionen, Gesetzen. Die Tötung von Menschen hat in allen Kulturen einen besonderen Stellenwert: Sie ist verboten oder unter ganz bestimmten Umständen erlaubt, wird im Stillen vollzogen oder zu verschiedenen Zwecken inszeniert. Wissenschaftler verschiedener Disziplinen haben sich an der RUB auf zwei Tagungen in den Jahren 2004 und 2005 mit dem Tod beschäftigt. Der Tagungsband ist jetzt im Europäischen Universitätsverlag erschienen und vereint elf Beiträge zum inszenierten Tod in der Geschichte (Herausgeber: Prof. Dr. Linda-Marie Günther, Dr. Michael Oberweis, Fakultät für Geschichtswissenschaft der RUB).

    Schutz der Totenruhe in der Antike

    Um die Rechte der Toten kümmerten sich die Staaten in der Antike nur zögerlich: Lange schon waren Begräbnisse und Grabpflege Privatangelegenheit der Familie gewesen, die ausgeprägte Riten pflegte. So finden sich im griechisch-römischen Altertum erheblich früher und in größerem Umfang Gesetze, die den zulässigen Begräbnisaufwand regeln, als solche, die die Ruhe der Toten schützen sollen. Die ersten Gesetze zum Schutz der Totenruhe betreffen Sachbeschädigung infolge von Grabfrevel und Diebstahl. Für die Störung der Totenruhe wird in Rom eine Geldstrafe fällig, von der meistens Sachschäden am Grab beglichen werden. Später standen auf die Schändung von Gräbern teils drakonische Strafen, die aber wirkungslos blieben. Im 4. Jahrhundert etwa wurde für die Errichtung einer Basilika über dem Grab Petrus' in Rom reihenweise Gräber vernichtet und Märtyrer umgebettet, obwohl auf beides die Todesstrafe stand. Im frühen Mittelalter konnten Grabschänder der drohenden Verbannung entgehen, indem sie das Einverständnis der Verwandten des Toten einholten, ein Grab einzuebnen. Auch später war die Totenruhe nicht allen vergönnt. Man sah sich in Konflikt zwischen dem Respekt vor den Verstorbenen und dem Wunsch nach Reliquien als bleibende Andenken. Graböffnungen und Körperzerteilungen kamen daher immer wieder vor.

    Begräbnis in geweihter Erde

    Die Furcht vor Dämonen, die vorzugsweise in der Nähe von Gräbern hausen, machte das Begräbnis in geweihter Erde auf dem Kirchhof für die Menschen wichtig. Nicht allen wurde es jedoch gewährt. Im Mittelalter wurde es aufgrund eines mangelhaften Gnadenstandes des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes verweigert; neben der Exkommunizierung gehörten zu den Gründen z.B. Selbstmord, Hinrichtung oder ungetaufte Kinder. Die Kirche konnte so die Drohung der Exkommunizierung als zusätzliches Erziehungsmittel einsetzen, und auch staatliche Gerichte hatten die Möglichkeit, Missetätern das christliche Begräbnis zu verweigern. Dabei stand eigentlich nicht die Bestrafung des Verstorbenen oder seiner Familie im Vordergrund, sondern die Wahrung der Heiligkeit des Friedhofs. Vorzeitig aus dem Leben Geschiedene könnten durch die viele überschüssige Lebenskraft, die sie noch hatten, leicht zu Wiedergängern werden, fürchtete man.

    Die Inszenierung des Todes

    Hinrichtungen sind ein zweiter Schwerpunkt des Buches. Neben mehreren einzelnen Hinrichtungen, z.B. einiger abgesetzter byzantinischer Kaiser und des "falschen Friedrich" Dietrich Holzschuh, der sich als Kaiser ausgegeben hatte, steht der Umgang mit öffentlichen Hinrichtungen in der Antike im Mittelpunkt. Während die Griechen nach Prozessen vor großem Publikum Hinrichtungen im Kerker vornahmen, wurden sie in Rom in der Arena zelebriert. Dabei lässt sich anhand von Texten und bildlichen Darstellungen ein Bruch feststellen: Sind die Gladiatorenkämpfe zu Zeiten Ciceros noch würdevolle Schauspiele, in denen "große Charaktere große Gefühle darstellen", verkommen die Kämpfe später zu reinen Showveranstaltungen zum Bestaunen der überwältigenden Macht des römischen Staates. Die den Tieren wie beiläufig zum Fraß vorgeworfenen Menschen sind nichts als Kanonenfutter.

    Martyrium: Sieg noch in der Niederlage

    Eine besondere Art von Hinrichtung sind diejenigen, die zum Märtyrertum führen. Dazu gehört einerseits ein von seinem Glauben so vollständig überzeugter Verfolgter, der für seine Idee der Wahrheit bereit ist, in den Tod zu gehen, andererseits ein Verfolger, der das politische und/oder religiöse Weltbild des Verfolgten nicht gelten lassen kann und dem daran gelegen ist, ihn als Irrenden herauszustellen. Da der Märtyrer durch seinen Tod noch in der Niederlage einen Sieg erringen kann, wurden potenzielle Märtyrer schon in der Antike nicht selten heimlich hingerichtet, um ihnen keine Bühne zu gewähren.

    Titelaufnahme

    L.-M. Günther, M. Oberweis (Hg.): Inszenierungen des Todes. Hinrichtung - Schändung - Martyrium. (= Sources of Europe 4), Europäischer Universitätsverlag 2006. ISBN 978-3-86515-031-8

    Weitere Informationen

    Prof. Dr. Linda-Marie Günther, Lehrstuhl für Alte Geschichte, GA 6/157, Fakultät für Geschichtswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum, 447780 Bochum, Tel. 0234/32-28689, Fax: 0234/32-14367, E-Mail: linda-marie.guenther@rub.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Geschichte / Archäologie, Gesellschaft, Philosophie / Ethik, Religion
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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