Gemeinsame Arbeitsgruppe stellt nach sorgfältiger Prüfung fest: Befürchtungen vor Mehrbelastung sind gegenstandslos
Befürchtungen, das von der Landesregierung geplante Hochschulfreiheitsgesetz konfrontiere die 33 staatlichen NRW-Hochschulen mit erheblichen zusätzlichen Kosten, haben sich als gegenstandslos erwiesen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Hochschulen und des Ministeriums unter der Leitung des Staatssekretärs im Innovationsministerium, Dr. Michael Stückradt. Die Arbeitsgruppe war im April eingesetzt worden, um eventuelle Folgekosten zu ermitteln, die nach Inkrafttreten des Gesetzes die Hochschulen zusätzlich belasten könnten. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.
"Wir haben alle Sorgen und Eventualitäten sehr sorgfältig geprüft und freuen uns, dass die offenen Fragen zu aller Zufriedenheit beantwortet werden konnten", sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart. Von der Vielzahl der möglichen Kostensteigerungen - die Rede war teilweise von Zusatzbelastungen in dreistelliger Millionenhöhe - blieben lediglich zwei Punkte übrig.
Die Kraftfahrzeugversicherungen verursachen für die Hochschulen nach ihrer Selbstständigkeit durchschnittlich rund 6500 Euro Mehrkosten pro Jahr - die genaue Höhe für die einzelne Hochschule richtet sich nach Größe des Fuhrparks. Sieben Hochschulen hätten nach derzeitigem Stand als autonome Hochschulen Ausgleichsabgaben für Schwerbehinderte zahlen müssen - durchschnittlich rund 15.000 Euro. Diese Abgabe wird allerdings nicht fällig, wenn Aufträge an Behinderteneinrichtungen vergeben werden.
"Bei 2,8 Milliarden Euro Landeszuschuss bewegen sich die Mehrbelastungen für die Hochschulen also noch nicht einmal im Promillebereich", sagte Pinkwart: "Wenn man die zu erwartenden Effizienzgewinne dem gegenüberstellt, dürfte sich für jede Hochschule unter dem Strich ein dickes Plus ergeben."
Im Einzelnen befasste sich die Arbeitsgruppe, der sechs Vertreter der Universitäten und vier Vertreter der Fachhochschulen angehörten, unter anderen mit folgenden Punkten: Umsatzsteuerpflicht bei BLB-Mieten oder LBV-Leistungen, Versicherungsbeiträge etwa an die Landesunfallkasse oder für Gebäude- und Sachversicherungen, Abgaben wie die Urheberrechtsabgabe oder die Bibliothekstantieme, Beihilfemittel zu Krankenversicherungsbeiträgen, Gebührenpflicht für staatliche Aufsichtsämter. "Alle diese Punkte konnten geklärt werden mit dem Fazit: keine Mehrbelastungen für die Hochschulen", resümierte Pinkwart. Die ursprünglichen Vermutungen, es entstünden dort neue Belastungen für die Hochschulen, erwiesen sich nach gemeinsamer Prüfung diverser rechtlicher Bestimmungen wie Steuerrecht und dem Entwurf zum Hochschulfreiheitsgesetz durch Finanz- und Innovationsministerium als nicht zutreffend.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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