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25.08.2006 14:06

Jura studieren an der Bucerius Law School - Start des Bewerbungsverfahrens 2007

Klaus Weber Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH

    Interessenten für ein Jurastudium an der Bucerius Law School können sich ab sofort auf http://www.law-school.de um einen Studienplatz bewerben. Die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland nimmt ab dem 1. Oktober 2007 wieder 100 neue Studentinnen und Studenten auf. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2007.

    Für die Zulassung zum Auswahlverfahren müssen Bewerber einen Onlinebewerbungsbogen ausfüllen, das erste Halbjahreszeugnis des Abitur-Schuljahres und einen offiziellen Nachweis guter Englischkenntnisse einreichen (TOEFL, IELTS oder CPE). Die Studienplätze werden nach einem schriftlichen (am Samstag, 12. Mai 2007) und einem mündlichen Auswahlverfahren (am Freitag, 13. oder Samstag, 14. Juli 2007) vergeben.

    Die Bucerius Law School bietet ihren Studierenden ein praxisnahes, international ausgerichtetes und zügiges Jurastudium. Nach zwölf Trimestern (vier Jahre) können sich die Studierenden der Bucerius Law School zur Ersten Prüfung (das frühere Erste Juristische Staatsexamen) melden. Schon nach zehn Trimestern - inklusive eines obligatorischen Studienaufenthalts an einer der 78 Partnerhochschulen weltweit - wird der Bachelor of Laws (LL.B.) verliehen. Integraler Bestandteil der Ausbildung sind ein das Fachstudium ergänzendes Studium generale, die Vermittlung wirtschaftswissenschaftlicher Grundlagen, ein Fremdsprachenprogramm sowie ein hochschulinternes Examensvorbereitungsprogramm. Eine rund um die Uhr geöffnete Bibliothek, ein hervorragendes Betreuungsverhältnis sowie sehr gut ausgestattete Hörsäle sorgen für optimale Studienbedingungen.

    Die Studiengebühren betragen 3.300 Euro pro Trimester (insgesamt 39.600 Euro). Finanziert wird die Hochschule ausschließlich mit privaten Mitteln, hauptsächlich von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius sowie durch Zuwendungen von Förderern. Um allen erfolgreichen Bewerbern ein Studium an der Bucerius Law School zu ermöglichen, bietet die Hochschule drei Hilfen an, die Studiengebühren zu finanzieren: Bafög-Berechtigte erhalten einen Teilerlass der Studiengebühren; es besteht daneben die Möglichkeit, die Studiengebühren erst mit Berufseinstieg zu zahlen und schließlich vermittelt die Hochschule günstige Kredite. Darüber hinaus steht es den Studierenden offen, sich um externe Stipendien zu bemühen.

    Über Hochschule, Studium, Bewerbung und Studiengebühren können sich Interessenten jeden ersten Freitag im Monat an der Bucerius Law School in einer "Infoveranstaltung" informieren. Termine und Anmeldemöglichkeiten finden sich auf der Website der Bucerius Law School: http://www.law-school.de.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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