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21.01.2000 14:54

Sicherung der Qualität privater Hochschulen:

Dr. Uta Grund Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Wissenschaftsrat empfiehlt Einführung eines institutionellen Akkreditierungsverfahrens

    In seinen Empfehlungen zur Akkreditierung privater Hochschulen spricht sich der Wissenschaftsrat dafür aus, ein Verfahren zur Sicherung der Qualität privater Hochschulen einzuführen, das sowohl länderübergreifend gestaltet ist als auch die Kulturhoheit der Länder wahrt.

    Auf der Grundlage der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union etablieren sich zunehmend private Bildungsanbieter auch im deutschen Hochschulsystem. Institutionen- und Programmvielfalt sowie Profilbildung und Wettbewerb erfordern komplementär, daß Angebote und Leistungen vergleichbar sind und qualitativ beurteilt werden können. Die Mobilität der Studierenden und hohe wissenschaftliche Ansprüche müssen gesichert sein. Für eine solche Qualitätssicherung im Hochschulbereich stellt Akkreditierung ein international übliches Verfahren dar.

    Die qualitativen Mindeststandards, die im Akkreditierungsverfahren geprüft werden, ergeben sich aus den Anforderungen des Hochschulrahmengesetzes und der Landeshochschulgesetze. Sie sollen zugleich das besondere Profil und die Qualität der angestrebten bzw. angebotenen Leistung würdigen. Deshalb sollte sich das Akkreditierungsverfahren nur auf diejenigen Leistungsbereiche beziehen, in denen eine private Hochschule tätig werden will. Die Leistungsbereiche sind Lehre und Studium, Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie Weiterbildung. Eine Akkreditierung mit einer ausschließlichen Tätigkeit im Leistungsbereich Lehre und Studium ist möglich. Zu unterscheiden ist zwischen Hochschulen, die vor Aufnahme ihres Studienbetriebs eine Akkreditierung durchführen lassen wollen, und Hochschulen, die bereits tätig sind. Die Akkreditierung besteht in der positiven oder negativen Entscheidung darüber, ob eine private Hochschule die qualitativen Mindeststandards erfüllt, und erfolgt zeitlich befristet. Die Kosten des Akkreditierungsverfahrens trägt die private Hochschule.

    Die Akkreditierung ist vom Rechtsakt der staatlichen Anerkennung durch das Sitzland zu unterscheiden und präjudiziert ihn nicht. Für die staatliche Anerkennung der Hochschulen tragen die Länder die Verantwortung. Das Akkreditierungsverfahren sollte nur mit Zustimmung des Sitzlandes der privaten Hochschule eingeleitet werden können.

    Zur Organisation und Durchführung der Akkreditierungsverfahren sollte eine länderübergreifende und unabhängige Akkreditierungsstelle eingerichtet werden. Die Akkreditierungsstelle bzw. ihr Träger sollten über Ansehen, Akzeptanz und weitreichende Erfahrungen in Evaluation, Bewertung und Überprüfung von wissenschaftlichen Standards verfügen. Sie sollte die unterschiedlichen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten aus Staat, Wissenschaft und den gesellschaftlichen Bereichen, die an den Leistungen der Hochschulen ein besonderes Interesse haben, zusammenbringen. Der Wissenschaftsrat entspricht in seiner Zusammensetzung und Arbeitsweise den beschriebenen Anforderungen.

    Das Akkreditierungsverfahren ist ein neues Angebot des Wissenschaftsrates an die Länder, das wissenschaftliche Niveau privater Hochschulen durch eine neutrale Institution begutachten zu lassen. Der Wissenschaftsrat richtet für die Vorbereitung seiner Akkreditierungsentscheidungen einen Akkreditierungsausschuß ein. Das Verfahren sollte in drei Stufen durchgeführt werden: 1. Selbstprüfung der Hochschule anhand eines vom Akkreditierungsausschuß vorgelegten Leitfadens; 2. Prüfung durch eine unabhängige externe Expertengruppe, die vom Akkreditierungsausschuß berufen wird; 3. Vorbereitung einer Empfehlungsentscheidung durch den Akkreditierungsausschuß. Der Wissenschaftsrat entscheidet über die Akkreditierung. Nach drei bis fünf Jahren der Erprobung erfolgt eine abschließende Evaluation des Verfahrens.

    Hinweis:
    Die Empfehlungen zur Akkreditierung privater Hochschulen (Drs. 4419/00) können bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates schriftlich oder per E-Mail angefordert werden.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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