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13.09.2006 14:07

Gesundheitsreform: Psychisch Kranke dürfen nicht benachteiligt werden

Dr. Thomas Nesseler Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)

    DGPPN fordert stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Erkrankungen

    Menschen mit psychischen Erkrankungen sind in ganz besonderer Weise benachteiligt, wenn bestimmte Regelungen des so genannten Eckpunktepapiers zur Gesundheitsreform und des dazu bisher bekannten Gesetzesentwurfs in die Praxis umgesetzt werden. Darauf macht die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) in ihrer soeben veröffentlichten Stellungnahme zur Gesundheitsreform 2006 aufmerksam. "Es darf nicht zu einer Subventionierung der somatischen Erkrankungen auf Kosten psychisch Kranker kommen. Den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker muss Rechnung getragen werden", fordert der Präsident der DGPPN, der Lübecker Psychiater und Psychotherapeut, Professor Dr. med. Fritz Hohagen.

    Nach Auffassung der DGPPN werden bereits heute schon psychische Erkrankungen nur unzureichend im Rahmen der "Integrierten Versorgung" berücksichtigt, wie dies der Gesetzgeber nach den Maßgaben im fünften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 140a ff, SGB V) beschlossen habe: Von den rund 2.500 abgeschlossenen Verträgen zur integrierten Versorgung gelten insgesamt nur 29 Verträge für psychische Krankheiten. Dies entspreche gerade einmal 1,2% der Verträge mit rund 0,3 % der eingeschriebenen Versicherten. Dabei könnten gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen in besonderem Maße von dieser Form der Versorgung profitieren. Die Gründe für diese Benachteiligung sind für die DGPPN nicht objektivierbar.

    Die fehlende Berücksichtigung psychisch Kranker in der integrierten Versorgung gewinnt noch an Brisanz, wenn man bedenkt, dass deren Finanzierung über eine pauschale Abgabe bei den stationären Einrichtungen getragen wird. Mit anderen Worten: Die Vertragsärzte und stationären Einrichtungen für Psychiatrie und Psychotherapie subventionieren nach Ansicht der DGPPN indirekt die Versorgung somatisch Kranker. Die wissenschaftliche Fachgesellschaft plädiert daher für die Etablierung eines Mechanismus zum Schutz der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Erkrankungen. "Nur so ist zu erreichen", erläutert Professor Hohagen, "dass psychisch Kranke endlich in relevantem Umfang in den Genuss der integrierten Versorgung kommen."

    Kritisch beurteilt die DGPPN ebenfalls die von der Bundesregierung geplanten Zwangsabgaben für stationäre Einrichtungen in Form des so genannten Sanierungsbeitrags (§ 140a ff., SGB V) sowie für die Anschubfinanzierung "hochspezialisierter ambulanter Krankenhausleistungen" (§ 116b, SGB V): Damit die geplante Regelung zur Abgabe des Sanierungsbeitrags aus dem Bereich der stationären Einrichtungen nicht ebenfalls zu Lasten der Versorgung von psychisch Kranken gehe, dürfe die geplante Pauschalabgabe nur im Krankenhausentgeltgesetz, nicht aber in der Bundespflegesatzverordnung verankert werden, lautet daher die Forderung der DGPPN.

    Die geplante Abgabe zur Anschubfinanzierung hochspezialisierter ambulanter Krankenhausleistungen wird nach Auffassung der wissenschaftlichen Fachgesellschaft eindeutig auf Kosten von Menschen mit psychischen Erkrankungen finanziert: Denn psychisch Kranke könnten davon nicht profitieren, da es diese Art der Leistungen für diese Krankheitsbilder überhaupt nicht gebe und man so nur dringend benötigte finanzielle Ressourcen im Gesamtsystem binde.

    Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht ferner vor, für die Arzneimittelkosten Erstattungshöchstbeträge einzuführen. "Dies sei grundsätzlich zu begrüßen", so der Präsident der DGPPN. "Besser wäre allerdings", laut Professor Hohagen, "die Einführung einer verpflichtenden Preisvereinbarung. Denn bei Erstattungshöchstbeträgen bleibe dem Hersteller letztlich doch überlassen, wie hoch er seinen Preis ansetzt, was zu erheblichen Zuzahlungen führen könne. Chronisch Kranke und damit ein erheblicher Teil der psychisch Kranken werden hiervon besonders belastet."

    Die DGPPN weist zudem darauf hin, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen in besonderem Maße von den geplanten Kürzungen bei den Fahrkostenzuschüssen betroffen sein werden, da in keinem Fachgebiet die tagesklinische Behandlung eine derart große Rolle spielt wie in der Behandlung psychisch Kranker.

    Kontakt:
    Prof. Dr. Fritz Hohagen
    Präsident der DGPPN
    Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie,
    Psychotherapie und Nervenheilkunde
    c/o Hauptgeschäftsstelle Berlin
    Reinhardtstraße 14
    D-10117 Berlin-Mitte
    Tel. 030 - 2809 6601 /02
    Fax 030 - 2809 3816
    Mail: t.nesseler@dgppn.de
    Internet: www.dgppn.de


    Weitere Informationen:

    http://www.dgppn.de/stellungnahmen/2006/stellungnahmen2006.htm


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Psychologie, Recht
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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