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29.01.2000 20:44

Wunsch und Wille: Klinikum Greifswald soll als Anstalt Öffentlichen Rechts überleben

Dr. Edmund von Pechmann Hochschulkommunikation
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

    Eine lange Sonnabendmorgenmittagabendsitzung des Senats endete kompromißlos in dem Beschluß, das Uni-Klinikum Greifswald als Anstalt Öffentlichen Rechts führen zu wollen.

    In einer zehn Stunden und 46 Minuten dauernden Sitzung beschloß der Akademische Senat der Universität Greifswald heute mit 16 zu 2 Stimmen (bei 3 Enthaltungen):

    »Der Senat der Universität Greifswald unterstützt die Vorstellungen der Medizinischen Fakultät zur Entwicklung der Hochschulmedizin in Greifswald, die durch die interfakultären Arbeitsgruppen auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 13. 10. 1999 entwickelt wurden.

    Das Klinikum der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald wird zukünftig als rechtsfähige Anstalt des Öffentlichen Rechts (AÖR) geführt. Die AÖR wird mit allen unternehmerischen Kompetenzen ausgestattet, die die gesetzlichen Grundlagen dieser Rechtsform zulassen.

    Das Klinikum wird nach dem Integrationsmodell betrieben und durch einen Vorstand geleitet. Die Kontrolle des Leitungsgremiums obliegt einem Aufsichtsrat.

    Eine gemeinsame AÖR und/oder personell identische Vorstände und/oder Aufsichtsräte für beide Universitätsklinika (Greifswald und Rostock, d. R.) wird abgelehnt; Gleiches gilt für einen Stichentscheid durch ein Ministerium in Vorstand, Aufsichtsrat oder in sonstiger Weise.

    Der Senat erwartet von der Landesregierung, daß zur Prüfung der Rahmenbedingungen und zur Umsetzung des Konzeptes eine interministerielle Arbeitsgruppe mit Einbeziehung von Parlamentariern, externen Experten und Vertretern der Universität Greifswald gebildet wird. Insbesondere soll dabei das Organisations-, Bau- und Finanzierungskonzept konkretisiert werden. Der Senat fordert die Landesregierung auf, für die Arbeit dieser Gruppe bis zum 1. April 2000 einen verbindlichen Zeitplan aufzustellen. Die Arbeitsergebnisse sollten bis zum 1. Juli 2000 dem Senat vorliegen.

    Der Senat empfiehlt, umgehend, noch vor Inkrafttreten des neuen Landeshochschulgesetzes, mit der schrittweisen Umsetzung der vorgeschlagenen Rechtsformänderung zu beginnen.

    Der derzeitige Stand der Investitionsplanung bis zum Jahr 2004 für die Medizinische Fakultät/das Universitätsklinikum muß zur Einordnung weiterer Bauvorhaben (Baustufen) für Kliniken mit Baubeginn 2003 und 2004 offen bleiben. Finanzierungen zu Lasten anderer Fakultäten bleiben ausgeschlossen.«

    Jegliche andere Anträge, das Klinikum unter Beiziehung privater Geldgeber weiterzuführen (etwa GmbH mit Mehrheit von Land und Universität) wurden mit gegenläufigem Stimmenergebnis abgelehnt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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