Kritiker machen geltend, mitbestimmte Aufsichtsräte seien zu groß, erst Recht im Vergleich zum amerikanischen und britischen Board. Um eine effiziente Arbeit zu gewährleisten, sei eine Verkleinerung des Gremiums nötig. Ein Forscherteam um Prof. Dr. Elmar Gerum von der Universität Marburg hat diese These einem Realitätstest unterzogen. Die Forscher untersuchten zum Stichtag 1. Januar 2004 die Aufsichtsratsgröße deutscher Aktiengesellschaften. Sie kommen zu einem deutlich anderen Befund: "Die Praxis hält ganz offenkundig größere Aufsichtsratsgremien für vorteilhaft beziehungsweise effizient", so das Fazit der von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Untersuchung.
Unter den 347 Aktiengesellschaften, die am Stichtag mehr als 2000 Beschäftigte hatten und in deren Aufsichtsrat deshalb Vertreter der Kapitaleigner und der Arbeitnehmer zahlenmäßig paritätisch vertreten sind, überschreitet etwa ein Viertel die gesetzlich gebotene Aufsichtsratsgröße. Die öffentlichen Unternehmen in dieser Gruppe haben zu 55 Prozent den Aufsichtsrat freiwillig vergrößert. Grund: Die in den Kommunal- und Landesparlamenten aktiven Parteien wollen als Vertreter der Eigentümer auf der Anteilseignerbank des Aufsichtsrats vertreten sein. Aber auch etliche private Unternehmen haben aus freien Stücken einen größeren Aufsichtsrat; hier sind es 22 Prozent. Ausschlaggebend ist nach den Untersuchungen der Wissenschaftler die Branche: Besonders Unternehmen aus der Energie- und Wasserwirtschaft, dem Handel und der Kredit- und Versicherungswirtschaft agierten in einer Wettbewerbsumwelt, die einen größeren Aufsichtsrat vorteilhaft erscheinen lasse. Auch übt der Kapitalmarkt keinen Druck aus, die Aufsichtsgremien möglichst klein zu halten.
Zusätzlich zu Aktiengesellschaften mit mehr als 2.000 Beschäftigten betrachteten die Forscher auch alle weiteren Unternehmen aus den Börsenindizes DAX, M-DAX und TecDAX - insgesamt 39.
Ergebnis: In diesen Indizes sind 18 Gesellschaften mit 500 bis 2.000 Mitarbeitern und einer Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Die Mehrzahl unter diesen Firmen hat einen Aufsichtsrat mit sechs bis neun Mitgliedern - gesetzlich vorgeschrieben sind nur drei.
Weitere 21 Aktiengesellschaften in diesen Indizes sind ohne Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Von ihnen haben fast 60 Prozent ihr Kontrollgremium freiwillig vergrößert. "Für Unternehmen mit weniger als 500 Arbeitnehmern sind die Aufsichtsräte mit sechs Mitgliedern erstaunlich groß", analysieren die Wissenschaftler. Die Kapitaleignerbank sei hier so groß wie in mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten. "Dieser Befund lässt sich wohl nur so verstehen, dass der Bedarf an Beratung und Unsicherheitsvermeidung durch personelle Verflechtungen ganz erheblich ist." Sprich: Zusätzlicher Sachverstand bringe bessere Entscheidungen.
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/320_84157.html - PM mit Ansprechpartnern
http://www.boeckler.de/pdf/impuls_2006_14_1.pdf - Artikel mit Infografiken im neuen Böckler Impuls 14/2006
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/254_29923.html - Übersichtsseite mit Forschungsbefunden zur Unternehmensmitbestimmung
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
Deutsch
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