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25.09.2006 14:29

Gebührenordnung der Universität des Saarlandes tritt in Kraft: Studiengebühren ausschließlich zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium

Gerhild Sieber Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes

    Der Universitätsrat der Universität des Saarlandes hat am 24. Februar 2006 auf Vorschlag des Präsidiums und im Einvernehmen mit den anderen Hochschulen des Saarlandes die Einführung von Studiengebühren beschlossen. Die Universität setzt nun die Gebührenordnung für grundständige Studiengänge und konsekutive Master-Studiengänge (also solche, die inhaltlich direkt auf einem grundständigen Abschluss aufbauen) in Kraft. Ab Wintersemester 2007 / 2008 bezahlen die Studierenden zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium Studiengebühren.

    Wer an der Universität des Saarlandes studiert, erwirbt hochwertige Qualifikationen, die sich an internationalen Maßstäben messen lassen. Dies soll auch so bleiben. Neue Anforderungen an die Universität von Seiten der Studierenden wie potenzieller Arbeitgeber verdeutlichen aber auch, dass eine weitere Verbesserung der Studienqualität dringend erforderlich ist. In einem starken internationalen Wettbewerb unternimmt die Universität daher zahlreiche Anstrengungen, um die Qualität von Lehre und Studium auf hohem Niveau zu sichern und fortzuentwickeln. Angesichts angespannter öffentlicher Haushalte können die dafür notwendigen Mittel nicht allein vom Land bereitgestellt werden. Die Studierenden profitieren direkt von weiteren Verbesserungen und sollen dazu künftig einen finanziellen Beitrag leisten.
    Studierende im ersten und zweiten Hochschulsemester bezahlen in grundständigen Studiengängen jeweils 300 Euro. Für das weitere Studium sowie für konsekutive Masterstudiengänge werden 500 Euro pro Semester fällig.

    Studiengebühren sollen niemanden vom Studium abhalten. Die Gebührenordnung der Universität setzt daher ein besonderes Darlehenssystem zur nachlaufenden Finanzierung und einkommensabhängigen Rückzahlung gemäß den Regelungen des Saarländischen Hochschulgebührengesetzes voraus. Außerdem können Studierende in bestimmten Fällen von den Gebühren befreit werden.
    Die zusätzlichen Einnahmen dürfen nur für einen Zweck verwendet werden: für die Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium. In der Gebührenordnung ist diese Zweckbindung verankert. Der Großteil der zusätzlichen Einnahmen steht den Fakultäten zur Verfügung. Damit fällt die Entscheidung an den Stellen, die das Studium vor Ort im direkten Kontakt mit den Studierenden gestalten. Ein Teil der Mittel steht außerdem für fächerübergreifende oder zentrale Aufgaben zur Verfügung.

    Der Universitätsleitung ist und bleibt es ein besonderes Anliegen, die Studierenden in die Ausarbeitung der Ordnung und in die Entscheidung über die Verwendung der Studiengebühren einzubinden. Die Gebührenordnung sieht entsprechende Regelungen vor: Über die Verwendung der Mittel entscheidet das Dekanat bzw. das Universitätspräsidium unter paritätischer Beteiligung der Studierenden. Der Präsident bzw. die Dekane können - im Einklang mit der starken Stellung, die ihnen das Universitätsgesetz bei der Mittelverwendung einräumt - bei der Entscheidung über die Verwendung der Studiengebühren nicht überstimmt werden.

    Die Gebührenordnung, die im Dialog mit den Studierenden erarbeitet und mit großer Zustimmung in den zuständigen Gremien verabschiedet wurde, setzt den Startpunkt für weitreichende Verbesserungen in Lehre und Studium. Sie ermöglicht es der Universität, die berechtigten hohen Erwartungen der Studierenden immer besser zu erfüllen und Schülerinnen und Schüler für ein Studium an der Universität des Saarlandes zu begeistern.

    Sie haben Fragen? Dann setzen Sie sich bitte in Verbindung mit Dr. Johannes Abele, Universität des Saarlandes, Tel.: 0681-302 4796, mail: j.abele@univw.uni-saarland.de.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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